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nachträgliche Befreiung von der Versicherungspflicht

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nachträgliche Befreiung von der Versicherungspflicht

Beitragvon Family am Mo 9. Nov 2009, 11:02

Hallo miteinander,

ich bekomme Nachwuchs im Dezember, bin seit 2 Jahren Grenzgänger und gesetzlich versichert in der Schweiz. Mein Kind möchte ich jedoch privat versichern und habe gehört, das ich auf Grund der geänderten Familiensituation meinen Versicherungsstatus in der Schweiz ändern kann.
Ist das richtig? Und wo melde ich mich dann? Bei welchem Amt?

Danke und Grüße
:)
Family
 
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Re: nachträgliche Befreiung von der Versicherungspflicht

Beitragvon Claudia am Mi 28. Jul 2010, 14:40

Hallo Family,

leider kann ich dies nicht so bestätigen. Ich kenn es nur, das man als Grenzgänger seinen Versicherungsstatus von Befreiung auf Nichtbefreiung der Krankenversicherungspflicht ändern kann. Allerdings kann sich das auch hier geändert haben.

Wenn ein Grenzgänger seinen Versicherungsstatus ändern will, empfehle ich, das kantonale Amt aufzusuchen und die Situation zu schildern mit Belegen, warum die Versicherungspflicht geändert werden sollte. Erscheint es plausibel, hat das kantonale Amt in den meisten Fällen den Anträgen (die Gesuche müssen ,je nach Amt auch schriftlich eingereicht werden)statt gegeben.

Ein Versuch ist es in jedem Fall wert.

Grüße
Claudia
Claudia
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Claudia
 
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