Hallo,
habe leider keine Informationen im Forum zu folgender Problematik gefunden :
Ich habe einen Job ab 01.10.2011 in der Schweiz und wohne in Deutschland an der Grenze, daher bin ich Grenzgänger. Mit meinem Freund lebe ich in einer Bedarfsgemeinschaft und wir beide beziehen derzeit noch ALG 2. Sobald ich meinen Job antreten (ca. 5000 - 6000 SFR brutto) hafte ich aufgrund der Bedarfsgemeinschaft (eheähnliches Verhältnis) für meinen Freund, sprich der Lohn wird angerechnet.
Mir wurde auch vom Jobcenter gesagt, daß ich dann nicht nur voll für die Miete, sondern auch für die Versicherung von mein erwerblosen Freund finanziell aufkomme.
Wieso diese Beziehungssituation sich so darstellt, soll keine Grundlage für eine Diskussion geben, sondern ich benötige lediglich die Beantwortung meiner Fragen, sprich in der Akzeptanz dieser Lebenssituation.
Nach allem was ich gelesen habe, wäre es wohl das beste, ich würde mich in der Schweiz gesetzlich versichern und das würde auch automatisch erfolgen, solange ich innerhalb von 3 Monaten dem nicht widerspreche. Wäre diese Begegbenheit vorhanden, würde sich für eine eheähnliche Gemeinschaft der Hausfrauentarif für meinen Freund anbieten (ca. 140-160 Euro im Monat) bei einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland !
Nun meine Fragen dazu :
1) Gilt der Hausfrauentarif auch für Hausmänner ?
2) Ist für den Hausfrauen eine Ehe Pflicht ?
3) Wird der Hausfrauentarif bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freier Wahl beantragt oder gilt die letzte gesetzliche Krankenversicherung von meinem Freund ?
4) Für welche Versicherung ist das Formular E 106 nötig und wo beantrage ich das Formular bzw. wo gebe ich dieses ab ?
5) Wenn ich bei einer schweizer Krankenversicherung gesetzlich versichert bin, ist es dann Pflicht eine deutsche Zusatzverischerung für Zähne/Pflege abzuschliessen bzw. kann ich nur so nach Deutschland zum Arzt gerade im Hinblick auf Notfälle ? Gilt das für den Partner mit dem Hausfrauentarif umgekehrt ?
Bitte um Lösung meiner genauen Fragen, ihr würdet mir sehr helfen und ich könnte das Chaos klarer sehen !
Liebe Grüsse
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Grenzgänger Forum
Grenzgänger Schweiz Hausfrauentarif
3 Beiträge • Seite 1 von 1
- glasengel
- Beiträge: 2
- Registriert: Mi 15. Jun 2011, 00:11
Re: Grenzgänger Schweiz Hausfrauentarif
Schade das mein Beitrag trotz PM ignoriert wurde, liegt es daran das kein wirtschaftlicher Nutzen aus meinen Fragen gezogen werden kann ?
Ich gehe mal davon aus, das ich nur zu ungeduldig bin und baue auf das Forum !
Mir würde natürloch auch schon ein Link zu einem anderen Forum helfen, welches mir meine Fragen kostenlos beantwortet.
Liebe Grüsse
Ich gehe mal davon aus, das ich nur zu ungeduldig bin und baue auf das Forum !
Mir würde natürloch auch schon ein Link zu einem anderen Forum helfen, welches mir meine Fragen kostenlos beantwortet.
Liebe Grüsse
- glasengel
- Beiträge: 2
- Registriert: Mi 15. Jun 2011, 00:11
Re: Grenzgänger Schweiz Hausfrauentarif
Hallo Glasengel,
1) der Hausfrauentarif nennt sich in Grenzgängerkreisen so. Richtig heißt es, freiwillige Krankenversicherung für Personen ohne Einkommen. Der Tarif ist sowohl für Frauen und Männer möglich.
2) Es ist mir nicht bekannt, das eine Ehepflicht vorhanden sein muss. Im Antrag der freiwilligen Versicherung wird gefagt: Ledig, verheiratet, einegetragene Lebensgemeinschaft.
3) Normalerweise kann man den Antrag bei jeder deutschen Krankenkasse stellen. Wenn bisher das Arbeitsamt die Krankenversicherung bezahlt hat, kann es durchaus sein, das Ihr Freund zu der letzten gesetzlichen Krankenkasse, wo Ihr Freund versichert war, sich versichern muss.
4) Das Formular E 106 bekommst Du zugeschickt von der Schweizer Krankenkasse, wo Du Deinen Antrag auf gesetzliche Pflichtversicherung in der Schweiz gestellt hast. Du musst das Formular bei der gesetzlichen, deutschen Krankenkasse abgeben, wo Dein Freund den freiwilligen Antrag gestellt hat.
5) Mit der Schweizer gesetzlichen Versicherung bist Du wie bisher in Deutschland gesetzlich versichert. Bis auf die Tatsache, das Du als Grenzgängerin keine Pflegeversicherung hast. Eine Pflegeversicherung kennt die Schweiz nicht und daher ist in dem bilateralem Abkommen (E106) keine Pflegepflichtversicherung vorgesehen! Hier musst Du unbedingt ein Pflegetagegeld absichern.
Zusatzversicherungen für Zähne und Krankenhaus (Chefarzt, EIn- oder Zweibettzimmer) sind möglich und empfehlenswert. Die gesetzliche Versicherung in der Schweiz deckt für Schweiz und Deutschland nur die Regelversorgung (einfache Behandlungen) ab. Zuzahlungen in Deutschland und für die Schweiz 300 CHF Selbstbeteiligung sind normal. Um diese Zuzahlungen zu vermindern oder im Krankenhaus einen angenehmeren Aufenthalt zu haben, empfehlen sich die Zusatzversicherungen.
Der Partner im Hausfrauentarif ist gesetzlich versichert wie bisher über das Arbeitsamt. Er kann in die Schweiz nur zum Arzt bei Notfällen während es Urlaubes zum Beispiel. Ansonsten hat er eine reine deutsche Krankenversicherung.
Gerne kann ich Dir auch etwas ausrechnen. Schicke mir eine Anfrage über die Seite www.grenzgaenger-krankenversicherung.t24.info mit Deinem Geburtsdatum und ich erstelle Dir Dein persönlichen Angebot.
Konnte ich das Chaos lichten?
Viele Grüße
Claudia
1) der Hausfrauentarif nennt sich in Grenzgängerkreisen so. Richtig heißt es, freiwillige Krankenversicherung für Personen ohne Einkommen. Der Tarif ist sowohl für Frauen und Männer möglich.
2) Es ist mir nicht bekannt, das eine Ehepflicht vorhanden sein muss. Im Antrag der freiwilligen Versicherung wird gefagt: Ledig, verheiratet, einegetragene Lebensgemeinschaft.
3) Normalerweise kann man den Antrag bei jeder deutschen Krankenkasse stellen. Wenn bisher das Arbeitsamt die Krankenversicherung bezahlt hat, kann es durchaus sein, das Ihr Freund zu der letzten gesetzlichen Krankenkasse, wo Ihr Freund versichert war, sich versichern muss.
4) Das Formular E 106 bekommst Du zugeschickt von der Schweizer Krankenkasse, wo Du Deinen Antrag auf gesetzliche Pflichtversicherung in der Schweiz gestellt hast. Du musst das Formular bei der gesetzlichen, deutschen Krankenkasse abgeben, wo Dein Freund den freiwilligen Antrag gestellt hat.
5) Mit der Schweizer gesetzlichen Versicherung bist Du wie bisher in Deutschland gesetzlich versichert. Bis auf die Tatsache, das Du als Grenzgängerin keine Pflegeversicherung hast. Eine Pflegeversicherung kennt die Schweiz nicht und daher ist in dem bilateralem Abkommen (E106) keine Pflegepflichtversicherung vorgesehen! Hier musst Du unbedingt ein Pflegetagegeld absichern.
Zusatzversicherungen für Zähne und Krankenhaus (Chefarzt, EIn- oder Zweibettzimmer) sind möglich und empfehlenswert. Die gesetzliche Versicherung in der Schweiz deckt für Schweiz und Deutschland nur die Regelversorgung (einfache Behandlungen) ab. Zuzahlungen in Deutschland und für die Schweiz 300 CHF Selbstbeteiligung sind normal. Um diese Zuzahlungen zu vermindern oder im Krankenhaus einen angenehmeren Aufenthalt zu haben, empfehlen sich die Zusatzversicherungen.
Der Partner im Hausfrauentarif ist gesetzlich versichert wie bisher über das Arbeitsamt. Er kann in die Schweiz nur zum Arzt bei Notfällen während es Urlaubes zum Beispiel. Ansonsten hat er eine reine deutsche Krankenversicherung.
Gerne kann ich Dir auch etwas ausrechnen. Schicke mir eine Anfrage über die Seite www.grenzgaenger-krankenversicherung.t24.info mit Deinem Geburtsdatum und ich erstelle Dir Dein persönlichen Angebot.
Konnte ich das Chaos lichten?
Viele Grüße
Claudia
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Moderatorin auf Vergleich.in
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- Claudia
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- Registriert: Sa 4. Okt 2008, 14:10
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