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Familienversicherung

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Familienversicherung

Beitragvon alesio am Di 9. Jun 2015, 14:13

Hi Leute,

folgende Fragen stellen sich mir:

Meine Ehefrau ist berufstätig in D, gesetzlich versichert bei einer gesetzlichen Krankenkasse - Lohn tiefer als von mir. Ich bin beruftätig in der CH, bin Grenzgänger versichert nach KVG mit E106, wir wohnen beide in Deutschland - also täglicher Grenzübertritt.
Wir erwarten Nachwuchs.

Wo und wie wird das Kind versichert - in CH oder in D?

Ist eine Aufnahme in die Familienversicherung in D möglich oder zusätzlich bei der Schweizer Krankenkasse - wo hoch ist der KV-Beitrag ungefähr?

Irgendein Tipp ? Aufgrund neuer Verhältnisse evtl. neues Wahlrecht???
Danke für eine Info und weitere Informationen !

Zusatzfrage:
Woher kommt eigentlich das Kindergeld (CH oder D) ?

Gruß Alesio
alesio
 
Beiträge: 1
Registriert: Di 9. Jun 2015, 14:10

Re: Familienversicherung

Beitragvon Admin am Mi 10. Jun 2015, 11:50

Hi Alesio,

Die Fragen sind sehr umfangreich.

Klären müssen wir folgende Fragen: Woher Kindergeld kommt und ob Sie ein erneutes Wahlrecht im bestehenden KVG Modell der Schweiz ausüben können.

Die Frage bezüglich des Kindergeldes würde ich gerne hier im Forum weiter geben, vielleicht kann ein anderer Grenzgänger mit Kindern antworten.....

Momentane mögliche Absicherung:
Ehefrau nimmt den so genannten Hausfrauentarif der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland für zirka 140,00 EUR im Monat. Der Grenzgänger sollte bilateral bei der gleichen gesetzlichen Krankenkasse das E 106 Formular abgeben. Der Nachwuchs kann dann beitragsfrei bei der gleichen deutschen gesetzlichen Krankenkasse in die Familienversicherung.

Dies ist die preisgünstigste Variante für Grenzgänger. Die Familie ist gesetzlich versichert und kann mit Zusatzversicherungen die gesetzlichen Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen verbessern - verschiedene Gesellschaften bieten dies für den Grenzgänger in der Schweiz an.

Wir hoffen, das in der Schweizer Grenzgängerabsicherung über das E-106 Formular ein Pflegetagegeld angeboten und abgesichert wurde, da in dem KVG Modell der Schweiz mit dem E106 Formular keine Pflegeversicherung enthalten ist und hier definitiv eine Lücke besteht. Bei Rückkehr in die deutsche, gesetzliche Krankenkasse besteht eine 5 jährige AWV (Anwartschaft) trotz Pflichtbeitrag der Pflichtversicherung, bis Leistungen aus dieser wieder bezogen werden können. Und diese Zeit wird dann mit dem Pflegetageld überbrückt.

Wahlmöglichkeit:

Wenn das Schweizer Wahlrecht iin der Krankenversicherung auf Grund geänderter Familiensituation (Geburt, Heirat) neu ausgeübt werden kann, dann kann man sich auch privat (private Absicherung bei einer Versicherung in Deutschland) oder halbprivat (SWICA Tarif Mondial Globe in Verbindung mit deutschen Zusatzversicherungen) versichern. Würde für die Familie heißen, das jedes Familienmitglied ebenfalls einen Beitrag zahlt.

Da keine genaue Geburtsdaten vorliegen, ist nur eine pauschale Antwort möglich. Der Beitrag für den Ehepartner wird über 140 EUR monatlich liegen. Und ein Kind liegt in diesen Modellen bei zirka 100 EUR pro Monat. Dieses Modell liegt im Gesamtbeitrag höher als das gesetzliche Modell, die Leistungen haben sich hier wesentlich verbessert, da private Leistungen in Anspruch genommen werden. Bei beiden Modellen muss die Pflegepflichtversicherung (PVN) abgeschlossen werden. Diese gilt auch als Nachweis bei Wiedereintritt in die gesetzliche Krankenkasse bei Rückkehr und die Lücke wie bei dem gesetzlichen Modell (E106) entfällt.

Der Nachwuchs wird immer der Person zugeordnet, die das höhere Gehalt hat, wenn der Partner wieder selber krankenversicherungspflichtig (z.B. Arbeit) wird.

Bei genaueren Preisangaben werden Geburtsdaten benötigt - schicke doch eine Mail, die Mailadresse oder eine Anfrageformular findest Du hier auf dieser Internetseite.

Viele Grüße
Claudia

P.S. Danke für diesen interessanten Beitrag.
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Re: Familienversicherung

Beitragvon Admin am Mo 15. Jun 2015, 07:30

Hallo,

ich habe jetzt die Antwort bezüglich eines erneuten Wahlrechtes der Krankenversicherung für Grenzgänger in der Schweiz auf Grund geänderter Familiensituation:

Kann das Optionsrecht bei einer Änderung der Familienverhältnisse zu einem späteren Zeitpunkt noch ausgeübt werden?

Wenn sich die Familienverhältnisse durch Heirat oder Geburt ändern, können sich diese Familien zu einem späteren Zeitpunkt noch von der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen.

Grenzgänger/innen, die bis dahin in der Schweiz versichert waren, können für sich und für sämtliche nicht erwerbstätige Familienangehörige die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Schweiz beantragen.

Das Gesuch um Befreiung ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht der neuen Familienmitglieder zu stellen, d.h. innerhalb von drei Monten nach der Geburt oder nach der Heirat.

Viele Grüße
Claudia
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