von Admin am Fr 24. Aug 2012, 13:53
Hallo Brauni,
anders als in Deutschland besteht in der Schweiz die Mögllichkeit, sich 100% des Nettogehaltes abzusichern bei Unfall oder Krankheit.
Unfall:
80% zahlt hier die Suva, der Rest kann über ein Krankentagegeld bei einer deutschen Versicherungsgesellschaft abgesichert werden.
Krankheit:
Ein Krankentagegeld ist über den Arbeitgeber abgesichert. Sofern dieses abgesicherte Krankentagegeld als Grengzänger nicht ausreicht, kann der fehlende Betrag über ein Krankentagegeld bei einer deutschen Versicherungsgesellschaft abgesichert werden.
Hier ist zu beachten, das bei Antragstellung Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen. Hier hißt es auch, Vorsorge. Also wenn schon eine Krankheit/ Unfall oder Folgen bestehen, ist eine Annahme des Antrages schwieriger und ggf. auch mit Zuschlag möglich. Also lieber bei Beginn der Grenzgängertätigkeit oder solange Du gesund bist.
Es sichern nicht alle Gesellschaften Grenzgänger ab. Für ein Angebot kannst Du uns gerne eine E-Mail schicken mit Deinem Geburtsdatum und der Gehaltsangabe (geht auch per Telefon), dann erstellen wir das Angebot.
Das Gehalt brauchen wir nur bei Tagegeldern, da die versicherte Person sich nie an diesen Tagegeldern bereichern darf. Zur Prüfung muss im Antrag diese Angabe auch gemacht werden.
Wenn noch Fragen offen sind, dann gerne melden.
Viele Grüße
Claudia