Guten Tag, ich bin im CH-D Grenzgängermodell VivaoSympany Mondial seit 7 Jahren versichert. Bei der DKV wurde mir damals eine PZ (Pflegezusatz eingebaut). Bin ich in D Pflegepflichtversicherungpflichtig oder nicht? Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Lasky
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Grenzgänger Forum
Pflegepflichtversicherung
2 Beiträge • Seite 1 von 1
Re: Pflegepflichtversicherung
Hallo Lasky,
Die Schweiz hat keine Pflegeversicherung, im Pflegefall obliegt es jedem selber, sich nach seinen finanziellen Mittel Hilfe zu suchen.
Wer als Grenzgänger in der Schweiz in die Sozialversicherung einbezogen ist, ist nicht nicht pflegeversicherungspflichtig. Seit 2002 wurde gesetzlich beschlossen, wer sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lässt, ist Pflegeversicherungspflichtig und muss eine gesetzliche Pflegeversicherung (PVN) absichern. Nach mindestens 5-jähriger Versicherungszeit besteht Anspruch auf Pflegeleistungen wie ein in Deutschland versicherter Arbeitnehmer.
Wer gesetzlich nach KVG versichert ist in der Schweiz, hat nur die Sachleistungen im Pflegefall versichert. Somit kein Pflegegeld versichert und hier empfiehlt sich die Absicherung eines Pflegetagegeldes.
Wer sich von der Versicherungspflicht befreien hat lassen, ist privat in Deutschland versichert und hat automatisch die Pflegepflichtversicherung mit abgesichert.
Konnte ich weiter helfenß
Viele Grüße
Claudia
Die Schweiz hat keine Pflegeversicherung, im Pflegefall obliegt es jedem selber, sich nach seinen finanziellen Mittel Hilfe zu suchen.
Wer als Grenzgänger in der Schweiz in die Sozialversicherung einbezogen ist, ist nicht nicht pflegeversicherungspflichtig. Seit 2002 wurde gesetzlich beschlossen, wer sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lässt, ist Pflegeversicherungspflichtig und muss eine gesetzliche Pflegeversicherung (PVN) absichern. Nach mindestens 5-jähriger Versicherungszeit besteht Anspruch auf Pflegeleistungen wie ein in Deutschland versicherter Arbeitnehmer.
Wer gesetzlich nach KVG versichert ist in der Schweiz, hat nur die Sachleistungen im Pflegefall versichert. Somit kein Pflegegeld versichert und hier empfiehlt sich die Absicherung eines Pflegetagegeldes.
Wer sich von der Versicherungspflicht befreien hat lassen, ist privat in Deutschland versichert und hat automatisch die Pflegepflichtversicherung mit abgesichert.
Konnte ich weiter helfenß
Viele Grüße
Claudia
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- Registriert: Sa 4. Okt 2008, 14:10
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