Guten Morgen
ich bin derzeit privat krankenversichert bei einer deutschen Versicherung. Ich habe jedoch in der Zwischenzeit gelesen, dass nur zu Beginn der Arbeitsaufnahme in der Schweiz ein Wechsel in da Grenzgänger Modell der Vivao Sympany möglich ist . Ich bin jedoch bereits seit 2003 in der Schweiz tätig. Ist ein Wechsel trotzdem noch möglich und sinnvoll?
Gruß Sunshine
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Grenzgänger Forum
Wechsel der privaten Krankenversicherung
2 Beiträge • Seite 1 von 1
- sunshine
- Beiträge: 1
- Registriert: Mi 3. Mär 2010, 08:53
Re: Wechsel der privaten Krankenversicherung
Hallo Sunshine,
ein Wechsel im gleichen Modell ist möglich. Die private Krankenversicherung sowohl das Grenzgängermodell gehören zu den VVG Tarifen - Befreiung von der Versicherungspflicht in der Schweiz.
Allerdings sollte folgendes berücksichtigt und verglichen werden:
1) In der privaten Krankenversicherung werden Altersrückstellungen gebildet. Da bei einem Wechsel diese nur zum Teil und bei dem Wechsel in das Grenzgängermodell überhaupt nicht mitgenommen werden können, ist es sinnvoll, die Höhe dieser Altersrückstellungen zu kennen. Es sind schließlich Deine eingezahlten Beiträge. Und wenn diese sehr hoch sind, empfiehlt sich vielleicht nur ein Tarifwechsel innerhalb der gleichen Gesellschaft.
2) Bei einem Wechsel müssen die Kündigungsfristen eingehalten werden, einfach mal so wechseln geht nicht.
3) Bei einem Vergleich sollte Beitrag, Leistung und Selbstbeteiligung verglichen werden. Bei einem Wechsel wird Dein neues Eintrittsalter berücksichtigt.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
Grüße
ein Wechsel im gleichen Modell ist möglich. Die private Krankenversicherung sowohl das Grenzgängermodell gehören zu den VVG Tarifen - Befreiung von der Versicherungspflicht in der Schweiz.
Allerdings sollte folgendes berücksichtigt und verglichen werden:
1) In der privaten Krankenversicherung werden Altersrückstellungen gebildet. Da bei einem Wechsel diese nur zum Teil und bei dem Wechsel in das Grenzgängermodell überhaupt nicht mitgenommen werden können, ist es sinnvoll, die Höhe dieser Altersrückstellungen zu kennen. Es sind schließlich Deine eingezahlten Beiträge. Und wenn diese sehr hoch sind, empfiehlt sich vielleicht nur ein Tarifwechsel innerhalb der gleichen Gesellschaft.
2) Bei einem Wechsel müssen die Kündigungsfristen eingehalten werden, einfach mal so wechseln geht nicht.
3) Bei einem Vergleich sollte Beitrag, Leistung und Selbstbeteiligung verglichen werden. Bei einem Wechsel wird Dein neues Eintrittsalter berücksichtigt.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
Grüße
Claudia
Moderatorin auf Vergleich.in
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- Claudia
- Beiträge: 64
- Registriert: Sa 4. Okt 2008, 14:10
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