Hallo,
ich habe meine Ausbildung in der Schweiz begonnen. Eine Krankenversicherung habe ich mir zum 01.12. gesucht und mich privat versichert.
Jetzt bekomme ich mit Datum 27.03. des neuen Jahres einen Bescheid meiner alten Krankenversicherung, wo ich familienversichert war, das ich einen Nachweis per 14.07.2014 bringen soll, wo ich seit diesem Zeitpunkt krankenversichert bin oder mich freiwillig bei der deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichern soll.
Kann ich nun rückwirkend bei der privaten Krankenversicherung bleiben oder muss ich nun in die gesetzliche freiwillige Krankenversicherung? Da möchte ich nicht hin, da mein Monatsbeitrag da 650 EUR ist und ich aber in der Lehre viel weniger verdiene und auch meine private Krankenversicherung viel weniger im Monat kostet.
Und wenn ich keinen Nachweis bringe, wie lang bin ich dann in der freiwilligen Mitgliedschaft gebunden?
Könnt Ihr mir einen Rat geben?
Danke.
Vitali
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Grenzgänger Forum
Vorversicherungsnachweis
2 Beiträge • Seite 1 von 1
Re: Vorversicherungsnachweis
Hi Vitali,
du sprichst ein wichtiges Thema an.
Es ist richtig, das Du übergangslos krankenversichert sein musst. Das erfolgt über Nachweise, die der jeweilige Krankenversicherungsträger ausstellt.
1) Die gesetzliche Krankenversicherung kann Dir bei Ende der Familienversicherung auf Grund Deiner Grenzgänger Tätigkeit die freiwillige Mitgliedschaft anbieten. Diese wird auf 1 Jahr geschlossen und verlängert sich stillschweigend um ein Jahr und kann mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
Zur Berechnung wird der Verdienst zu Grunde gelegt. Schweizer Gerenzgänger verdienen oft in Bereichen, wo der Höchstbeitrag fällig wird - wie bei Dir, 650 Eur monatlich. Und dies rückwirkend wegen dem übergangslosen Versicherungsschutz, der vorhanden sein muss.
2) Ich würde an Deiner Stelle die private Krankenversicherung kontaktieren und sie informieren und um Beginnverlegung bitten. Wenn diese zustimmen, dann hast 14 Tage ab Erhalt des Briefes zur GKV Zeit, den Nachweis zu erbringen, das Du anderweitig versichert bist und Deinen Austritt aus der GKV zu erklären. Das wäre die einfachste und kostengünstiger Variante und Du bist zu dem besser versichert.
3) Wenn die Frist nicht ausreicht oder die private Krankenversicherung einer rückwirkenden Beginnverlegung nicht zustimmt, bleibt Dir vorab nichts anderes übrig, als freiwilliges Mitglied zu werden und die Mitgliedschaft fristgemäß zu kündigen. Die private Krankenversicherung sollte dann über Anwartschaft oder Beginnverlegung ab Beginn verändert werden bis zu dem Datum Deines Austrittes aus der GKV. Ziel bei der privaten Krankenversicherung sollte hier sein, das keine erneute Gesundheitsprüfung stattfindet bei Wiedereintritt. Denn ein Rückkehr/ Eintritt in die private Krankenversicherung geht ja nicht nach Gehalt, sondern nach Beantwortung der Gesundheitsfragen.
In jedem Fall muss der Beitrag rückwirkend bezahlt werden, also sprich auch eine Ratenzahlung an, falls der Beitrag nicht auf einmal gezahlt werden kann.
Wenn Du Hilfe braucht, dann melde Dich. Wir versuchen weiter zuhelfen: info@unternehmensgruppe-haag-gmbh.de
Claudia
du sprichst ein wichtiges Thema an.
Es ist richtig, das Du übergangslos krankenversichert sein musst. Das erfolgt über Nachweise, die der jeweilige Krankenversicherungsträger ausstellt.
1) Die gesetzliche Krankenversicherung kann Dir bei Ende der Familienversicherung auf Grund Deiner Grenzgänger Tätigkeit die freiwillige Mitgliedschaft anbieten. Diese wird auf 1 Jahr geschlossen und verlängert sich stillschweigend um ein Jahr und kann mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
Zur Berechnung wird der Verdienst zu Grunde gelegt. Schweizer Gerenzgänger verdienen oft in Bereichen, wo der Höchstbeitrag fällig wird - wie bei Dir, 650 Eur monatlich. Und dies rückwirkend wegen dem übergangslosen Versicherungsschutz, der vorhanden sein muss.
2) Ich würde an Deiner Stelle die private Krankenversicherung kontaktieren und sie informieren und um Beginnverlegung bitten. Wenn diese zustimmen, dann hast 14 Tage ab Erhalt des Briefes zur GKV Zeit, den Nachweis zu erbringen, das Du anderweitig versichert bist und Deinen Austritt aus der GKV zu erklären. Das wäre die einfachste und kostengünstiger Variante und Du bist zu dem besser versichert.
3) Wenn die Frist nicht ausreicht oder die private Krankenversicherung einer rückwirkenden Beginnverlegung nicht zustimmt, bleibt Dir vorab nichts anderes übrig, als freiwilliges Mitglied zu werden und die Mitgliedschaft fristgemäß zu kündigen. Die private Krankenversicherung sollte dann über Anwartschaft oder Beginnverlegung ab Beginn verändert werden bis zu dem Datum Deines Austrittes aus der GKV. Ziel bei der privaten Krankenversicherung sollte hier sein, das keine erneute Gesundheitsprüfung stattfindet bei Wiedereintritt. Denn ein Rückkehr/ Eintritt in die private Krankenversicherung geht ja nicht nach Gehalt, sondern nach Beantwortung der Gesundheitsfragen.
In jedem Fall muss der Beitrag rückwirkend bezahlt werden, also sprich auch eine Ratenzahlung an, falls der Beitrag nicht auf einmal gezahlt werden kann.
Wenn Du Hilfe braucht, dann melde Dich. Wir versuchen weiter zuhelfen: info@unternehmensgruppe-haag-gmbh.de
Claudia
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- Beiträge: 20
- Registriert: Mi 1. Okt 2008, 17:39
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