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Bonität

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Bonität

Beitragvon leitze am Fr 23. Jan 2009, 10:59

Hallo,

ich werde ab März Schweizer Grenzgänger und möchte mich privat kranken versichern. Ich habe eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Kann ich mich trotzdem von der Versicherungspflicht in der der Schweiz befreien lassen und mich privat kranken versichern?

Danke und Grüße
leitze
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Re: Bonität

Beitragvon jimknopf am Fr 23. Jan 2009, 16:39

Hallo leitze,

wenn Du eine private Krankenversicherung abschließen willst, muss Du ein Konto eintragen. Über dieses Konto wird die Bonität geprüft. Wenn es einen Schufaeintrag oder sonstige Einträge gibt, wird die Krankenversicherung zuerst einmal von allen Gesellschaften abgelehnt. Die Erfahrung hat den Gesellschaften gezeigt, das die meisten Verträge oft nur schlecht und unregelmäßig bezahlt wird. Nun darf seit 01.01.2009 keine Versicherung mehr gekündigt werden, da Versicherungszwang besteht. Wenn so ein Vertrag nicht bezahlt wird, darf eine Gesellschaft diesen nur kündigen, indem er in einen Basistarif umgestellt wird. Dieser gleicht dem gesetzlichen Vertrag; schlechte Leistungen für einen hohen Beitrag.

Es gibt aber auch noch Ausnahmefälle. Wenn eine Klärung für diesen Eintrag statt findet (längerer Eintrag seit Jahren o.ä.), besteht die Möglichkeit einer Annahme einer Vollkrankenversicherung bei der Gothaer. Aber dazu musst Du genau erklären, warum, wieso, weshalb es zur der Eintragung gab.

Es gibt als Grenzgänger noch das Grenzgängermodell (ebenfalls freiwillige, private Versicherung - Mondial Tarif). Ob dieser funktioniert, weiß ich nicht, ich stelle diese Frage gleich anhängend an meine Antwort in das Forum.

Die gesetzliche Absicherung kannst Du in jedem Fall dann noch absichern, diese ist möglich.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

Grüße
jimknopf
 
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