Hi Leute,
meine Frage:
Ich habe meinen Grenzgänger Ausweis erhalten Ende März. Als Beginn steht der 25.02. drin.
Arbeiten war ich erst Ende März bzw. seit ich den Ausweis habe. Einen vorläufigen Ausweis habe ich nicht erhalten.
Welchen Beginn muss ich den bei der Krankenversicherung wählen? Und welche Unterlagen muss ich alles mitgeben? Stimmt es, das eine Kopie des Arbeitsvertrages vorgelegt werden muss?
Danke für Euer umfangreiches Feedback....
Leo
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Grenzgänger Forum
Versicherungsbeginn
2 Beiträge • Seite 1 von 1
Re: Versicherungsbeginn
Hi Leo,
auch wenn Du Ende März erst angefangen hast mit Arbeiten, gilt das Datum im Grenzgängerausweis als Beginndatum. An diesem Tag beginnt auch Deine Krankenversicherung in der Schweiz.
Du hast ab 25.02. für 3 Monate das Wahlrecht, Dich von der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz befreien zulassen und Dich privat oder halb privat zu versichern. Wenn Du Dich nicht befreien willst, dann unterliegst der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz und versicherst Dich gesetzlich - bilateral nach KVG. Das gilt dann in jedem Fall nach Ablauf der Frist von 3 Monaten ab Arbeitsbeginn. Das kantonale Amt überprift dies, da muss auch der Nachweis über die Krankenversicherung vorgelegt werden.
Viele Grüße
Claudia
auch wenn Du Ende März erst angefangen hast mit Arbeiten, gilt das Datum im Grenzgängerausweis als Beginndatum. An diesem Tag beginnt auch Deine Krankenversicherung in der Schweiz.
Du hast ab 25.02. für 3 Monate das Wahlrecht, Dich von der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz befreien zulassen und Dich privat oder halb privat zu versichern. Wenn Du Dich nicht befreien willst, dann unterliegst der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz und versicherst Dich gesetzlich - bilateral nach KVG. Das gilt dann in jedem Fall nach Ablauf der Frist von 3 Monaten ab Arbeitsbeginn. Das kantonale Amt überprift dies, da muss auch der Nachweis über die Krankenversicherung vorgelegt werden.
Viele Grüße
Claudia
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