Guten Tag,
ich habe gelesen, das Sie deutschen Grenzgängern im KVG empfehlen, ein Pflegetagegeld in D abzuschliessen.
Als Arbeitnehmer in der Schweiz ist man doch über die IV versichert, welche im Invalidenfall eine Rente von ca. 2.000 Franken zahlt.
Dies ist so viel wie die deutsche Pflegepflicht leistet.
Könnten Sie mir bitte den Unterschied erklären?
MfG
Matthias
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Grenzgänger Forum
Pflegeversicherung
2 Beiträge • Seite 1 von 1
Re: Pflegeversicherung
Hallo Matthias,
wir sind noch immer in der Klärung.
Richtig ist, das ein Schweizer Grenzgänger eine Invaliden Rente beziehen kann.
Ob diese im Pflegefall leistet, klären wir gerade ab.
Bei uns in Deutschland leistet da die Berufsunfähigkeit.
Sofern die Invalidenversorgung der Schweiz im Pflegefall zahlen sollte, ist dann noch fraglich, ob 2.000 EUR monatlich ausreichen für die Pflege. Ein durchschnittliches Pflegeheim kostet monatlich ab 2.900 EUR aufwärts. Diese Lücke trägt die pflegebrdürftige Person selber.
Ein Pflegetagegeld leistet in Deutschland bei einem Pflegefall. Eine Pflegeversicherung hat die Schweiz nicht. Je nach Krankenversicherungsmodell ist der Pflegefall beim Grenzgänger abgesichert. Wer als Grenzgänger eine private Krankenversicherung hat oder im Mondial der Vivao Sympany versichert ist, hat die Pflegepflichtversicherung (PVN, Mondial Versicherte erst seit 2002 Pflicht) abgesichert.
Gesetzlich Krankenversicherte nach dem bilateralem Abkommen mit dem E 106 Formular haben in diesem Modell keine Geldleistung versichert. Das das Pflegegeld eine Geldleistung ist, sind diese Personen nicht pflegefallversichert. Wenn hier kein übergangsloser Versicherungsschutz besteht, gibt es zu Beginn der Absicherung oder bei Wiedereintritt in die deutsche gesetzliche Krankenkasse eine Wartezeit von 5 Jahren. Diese ist gesetzlich festgelegt!
Soweit von uns, gerne können auch andere User hier Beiträge reinschreiben.
Viele Grüße
Claudia
wir sind noch immer in der Klärung.
Richtig ist, das ein Schweizer Grenzgänger eine Invaliden Rente beziehen kann.
Ob diese im Pflegefall leistet, klären wir gerade ab.
Bei uns in Deutschland leistet da die Berufsunfähigkeit.
Sofern die Invalidenversorgung der Schweiz im Pflegefall zahlen sollte, ist dann noch fraglich, ob 2.000 EUR monatlich ausreichen für die Pflege. Ein durchschnittliches Pflegeheim kostet monatlich ab 2.900 EUR aufwärts. Diese Lücke trägt die pflegebrdürftige Person selber.
Ein Pflegetagegeld leistet in Deutschland bei einem Pflegefall. Eine Pflegeversicherung hat die Schweiz nicht. Je nach Krankenversicherungsmodell ist der Pflegefall beim Grenzgänger abgesichert. Wer als Grenzgänger eine private Krankenversicherung hat oder im Mondial der Vivao Sympany versichert ist, hat die Pflegepflichtversicherung (PVN, Mondial Versicherte erst seit 2002 Pflicht) abgesichert.
Gesetzlich Krankenversicherte nach dem bilateralem Abkommen mit dem E 106 Formular haben in diesem Modell keine Geldleistung versichert. Das das Pflegegeld eine Geldleistung ist, sind diese Personen nicht pflegefallversichert. Wenn hier kein übergangsloser Versicherungsschutz besteht, gibt es zu Beginn der Absicherung oder bei Wiedereintritt in die deutsche gesetzliche Krankenkasse eine Wartezeit von 5 Jahren. Diese ist gesetzlich festgelegt!
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Claudia
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- Registriert: Mi 1. Okt 2008, 17:39
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