Hallo zusammen,
ich werde eine Tätigkeit in der Schweiz aufnehmen (als Grenzgänger).
Nun habe ich vorab noch einige Fragen bezüglich einer KVG in der Schweiz:
1) wenn ich mich entschließe, eine KVG in der Schweiz abzuschließen, ist die Pflegeversicherung darin enthalten oder fallen zusätzlich in Deutschland noch die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Plegeversicherung an, also muss ich zusätzlich zu den Versicherungsprämien an die schweizer KVG noch in Deutschland Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen?
2) Ist die Franchise, die bei den schweizer KVG ja üblich ist auch dann zu zahlen, wenn ich ausschließlich Leistungen in Deutschland in Anspruch nehme?
3) Ich bin verheiratet, meine Frau ist nicht erwerbstätig (Hausfrau), wir haben keine Kinder. Für sie besteht meines Wissen auch die Möglichkeit, sich in Deutschland freiwillig in einer gesetzlichen KV zu versichern. Wird für die Berechnung ihrer Mitgliedsbeiträge mein Einkommen aus der Schweiz herangezogen wenn ich bei einer schweizer KVG versichert bin oder berechnen die deutschen GKV nur die Mindestbeiträge für freiwillig gesetzlich Versicherte? Wenn dies eventuell von Krankenkasse zu Krankenkasse (ich meine in Deutschland) unterschiedlich ist, weiss jemand, bei welchen Krankenkassen mein Einkommen nicht zugrunde gelegt wird? (Es ligt nämlich über der Beitragsbemessungsgrenze).
Schon mal vielen Dank für die Hilfe!
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Grenzgänger Forum
KVG, Pflege und Franchise
5 Beiträge • Seite 1 von 1
Re: KVG, Pflege und Franchise
Hallo,
1) Du hast einen gesetzlichen Pflegeversicherungsschutz über die gesetzliche Pflichtversicherung in der Schweiz. Allerdings regelt die Schweiz die Pflichtversicherung so, das im Pflegefall nur Sachkosten ausbezahlt werden. Das heißt, keine Pflegegeld wie in Deutschland. Daher empfiehlt sich für den Grenzgänger ein Pflegetagegeld bei einem deutschen Versicherungsunternehmen als Krankenzusatzversicherung.
2)Die Selbstbeteiligung/ Franchise bezieht sich auf das jeweilige Land. 300 CHF pro Jahr gelten nur für Schweizer Arztbesuche.
Bei einem Besuch in Deutschland gilt: Quartalsgebühr, Rezeptgebühr, Medikamentenzuzahlung etc.
3) Wenn Ihre Frau nicht berufstätig ist und Sie auf die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz verzichten und sich gesetzlich versichern, kann Ihre Frau sich freiwillig im Hausfrauentarif versichern. Dieser kostet so um die 140 EUR pro Monat. Ihr häftiges Geahlt wird nur zu Grunde gelegt, wenn Sie sich privat krankenversichern als Grenzgänger und Ihre Frau sich freiwillig bei deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichern muss.
Grüße
Claudia
1) Du hast einen gesetzlichen Pflegeversicherungsschutz über die gesetzliche Pflichtversicherung in der Schweiz. Allerdings regelt die Schweiz die Pflichtversicherung so, das im Pflegefall nur Sachkosten ausbezahlt werden. Das heißt, keine Pflegegeld wie in Deutschland. Daher empfiehlt sich für den Grenzgänger ein Pflegetagegeld bei einem deutschen Versicherungsunternehmen als Krankenzusatzversicherung.
2)Die Selbstbeteiligung/ Franchise bezieht sich auf das jeweilige Land. 300 CHF pro Jahr gelten nur für Schweizer Arztbesuche.
Bei einem Besuch in Deutschland gilt: Quartalsgebühr, Rezeptgebühr, Medikamentenzuzahlung etc.
3) Wenn Ihre Frau nicht berufstätig ist und Sie auf die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz verzichten und sich gesetzlich versichern, kann Ihre Frau sich freiwillig im Hausfrauentarif versichern. Dieser kostet so um die 140 EUR pro Monat. Ihr häftiges Geahlt wird nur zu Grunde gelegt, wenn Sie sich privat krankenversichern als Grenzgänger und Ihre Frau sich freiwillig bei deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichern muss.
Grüße
Claudia
Claudia
Moderatorin auf Vergleich.in
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- Claudia
- Beiträge: 64
- Registriert: Sa 4. Okt 2008, 14:10
Re: KVG, Pflege und Franchise
Claudia hat geschrieben:Hallo,
3) Wenn Ihre Frau nicht berufstätig ist und Sie auf die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz verzichten und sich gesetzlich versichern, kann Ihre Frau sich freiwillig im Hausfrauentarif versichern. Dieser kostet so um die 140 EUR pro Monat. Ihr häftiges Geahlt wird nur zu Grunde gelegt, wenn Sie sich privat krankenversichern als Grenzgänger und Ihre Frau sich freiwillig bei deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichern muss.
Grüße
Claudia
Hallo,
ich muss den Thread nochmal aufgreifen, da ich in einer ähnlichen Situation bin: Selber Grenzgänger in die Schweiz, dort gesetzich (KVG) versichert. Meine Frau war bisher mit den beiden Kindern (6 & 3) über den Arbeitgeber (Elternzeit) pflichtversichert.
Nach Ende der Elternzeit haben wir oben beschriebenes Modell ins Auge gefasst, aber leider sind die Infos, die man diesbezüglich findet, etwas widersprüchlich. Deshalb meine Frage:
Stimmt es wirklich, dass mein Einkommen nicht zur Berechnung des Beitrages meiner Frau herangezogen wird? Falls nein, mit welchen Kosten ist dann zu rechnen? Können die Kinder beitragsfrei bei meiner Frau mitversichert werden oder sind diesbezüglich ebenfalls noch Regelungen zu beachten?
Vielen Dank schonmal für die Antworten!
mfg
mku
- mku
- Beiträge: 2
- Registriert: Di 26. Okt 2010, 19:32
Re: KVG, Pflege und Franchise
Hallo MKU,
Dein Gehalt wird nur dann als Berechnungsgrundlage für Deine Frau genommen, wenn sich Deine Frau gesetzlich freiwillig bei der deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert. Es wird Dein hälftiges Gehalt angenommen mal den Krankenkasensatz, den die gewünschte Krankenversicherung hat. Das Gleiche gilt für die Pflege.
Wenn Deine Frau nicht berufstätig ist, kann das Hausfrauenmodell für monatlich 140 EUR gewählt werden. Die Kinder sind beitragsfrei mit versichert. Voraussetzung dafür ist allerdings die KVG Versicherung des Grenzgängers. Also Du musst Dich der Versicherungspflicht in der Schweiz annehmen und Dich mit dem E 106 Formular (bilateral in Deutschland) versichern. Dann wird auch Dein Gehalt nicht als Berechnungsgrundlage genommen.
Von weiteren Regelungen ist mit nicht bekannt nach dem heutigen Kenntnisstand.
Konnte ich weiter helfen?
Grüße
Claudia
Dein Gehalt wird nur dann als Berechnungsgrundlage für Deine Frau genommen, wenn sich Deine Frau gesetzlich freiwillig bei der deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert. Es wird Dein hälftiges Gehalt angenommen mal den Krankenkasensatz, den die gewünschte Krankenversicherung hat. Das Gleiche gilt für die Pflege.
Wenn Deine Frau nicht berufstätig ist, kann das Hausfrauenmodell für monatlich 140 EUR gewählt werden. Die Kinder sind beitragsfrei mit versichert. Voraussetzung dafür ist allerdings die KVG Versicherung des Grenzgängers. Also Du musst Dich der Versicherungspflicht in der Schweiz annehmen und Dich mit dem E 106 Formular (bilateral in Deutschland) versichern. Dann wird auch Dein Gehalt nicht als Berechnungsgrundlage genommen.
Von weiteren Regelungen ist mit nicht bekannt nach dem heutigen Kenntnisstand.
Konnte ich weiter helfen?
Grüße
Claudia
Claudia
Moderatorin auf Vergleich.in
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- Claudia
- Beiträge: 64
- Registriert: Sa 4. Okt 2008, 14:10
Re: KVG, Pflege und Franchise
vielen dank, ja, das hilft weiter.
- mku
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- Registriert: Di 26. Okt 2010, 19:32
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