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Fragen zur Helsana

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Fragen zur Helsana

Beitragvon Olli am Mo 27. Jul 2009, 15:05

Hi,

wer kann mir helfen?

1) Ist die Pflegeversicherung in der Schweiz automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung eingerechnet?

2) Die Medikamente, die ich weiterhin zur Behandlung meiner Krankeheit brauche, befinden sich auf der Spezialitäten-Liste in der Schweiz. Sie haben mir telefonisch mitgeteilt, dass ich die Medikamente (mit der von Ihnen angebotenen Versicherung) weiterhin in Deutschland bekommen kann. In diesem Fall müsste ich 10 Euro pro Rezept und 10 Euro Praxisgebühr pro Quartal bezahlen. Wie sind die Kosten, wenn ich die Medikamente in Basel bekommen würde und wie viel kostet ein Arztbesuch (Neurologe) in der Schweiz?

3) Ich habe eine Tabelle erhalten, wo die PVN extra ausgewiesen ist. Die beigefügte Tabelle mit Tarifen PVN/PVB bezieht sich nur auf deutsche Versicherung? Dies verstehe ich nicht ganz richtig, wie meine Pflegeversicherung in der Schweiz weiter aussehen würde?

Vielen Dank und viele Grüße
Olli
Olli
 
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Re: Fragen zur Helsana

Beitragvon Claudia am Fr 31. Jul 2009, 07:14

Hallo Olli,

hier die Antworten:
1) JA, das ist so. Allerdings zahlt die gesetzliche Krankenkasse in der Schweiz sowohl auch Deutschland (weil bilaterales Abkommen) nur Sachleistungen, kein Pflegetagegeld. Deshalb sollte der Grenzgänger eine Pflegetagegeldversicherung privat absichern.

2) Sie sind ja bisher auch gesetzlich versichert oder? Also ändert sich bei einem deutschen Arztbesuch für Sie nichts. Es läuft alles wie bisher, nur das bei Aufnahme der Grenzgängertätigkeit der Beitrag in die Schweiz bezahlt wird und die deutsche Krankenkasse rechnet auf Grund dem bilateralem Abkommen mit der Schweizer gesetzlichen Kasse ab. Wenn Sie in der Schweiz zum Arzt gehen, werden in jedem Jahr 300CHF Franchise (Selbstbeteiligung) fällig und wenn diese geleistet wurden, dann 10% an der jeder Rechnung/Medikament bis 700CHF erbracht wurden. Erst dann gibt es 100% Erstattung auf Arztbesuche und anfallende Medikamente.

3) Die PVN brauchen Sie nur, wenn Sie sich privat oder freiwillig nach dem Grenzgängermodell der VIVAO SYMPANY absichern möchten, was die Beitragsbefreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht in der Schweiz voraussetzt. Hier werden auch Gesundheitsfragen fällig, darüber hatten wir ja auch gesprochen.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.
Grüße
Claudia
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