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von Aufenthalter zu Grenzgänger

Wohnen und Arbeiten in der Schweiz, Arbeitskanton, Primärprinzip, Zweitwohnsitz Deutschland, Versicherungspflicht, ...

von Aufenthalter zu Grenzgänger

Beitragvon Sonnenschein am Di 27. Jan 2009, 11:05

Hallo,

kann mir jemand helfen bei folgenden Fragen? Ich bin momentan Aufenthalter in der Schweiz und werde aber Grenzgänger. Ich ziehe nach Deutschland, arbeite weiter in der Schweiz. Wie gestaltet sich nun mein Versicherungsschutz?

1. Frage: Wenn ich zum Arzt gehe, wäre das Privat? Mir reicht eine normale Behandlung beim Arzt, die Hauptsache ich bin abgesichert, da wäre die Krankenhauszusatzversicherung schon richtig.

2. Frage: Ich habe meine Schweizer Krankenversicherung Helsana angerufen und die hat mir folgendes erklärt, falls ich das dann auch richtig verstanden habe: es besteht ein Vertrag zwischen Deutschland und der Schweiz und demnach gibt die Helsana mir ein Schreiben, mit dem ich zu der deutschen GKV gehen muss. Dann bekomme ich eine Karte, die für Deutschland zuständig ist und es gelten auch die deutschen Gesetze. Sie meint damit, dass ich dann in Deutschland alles das von der BEK bezahlt bekäme, wie früher auch. Stimmt das? Dann wäre ich ja mit der Zahnzusatz- und Krankenhausversicherung sehr gut abgesichert. Denn in Deutschland wird von der BEK "normale" Zahnartzbehandlung übernommen - hier absolut nichts. Ich würde aber weiterhin den BEitrag hier in der Schweiz bei Helsana bezahlen, da der Arbeitgeber in der Schweiz ist. Stimmt das?
Sonnenschein
 
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Re: von Aufenthalter zu Grenzgänger

Beitragvon Claudia am Mo 23. Mär 2009, 12:54

Hallo Sonnenschein,

hier nun endlich die Antworten auf die offenen Fragen:

1)Wenn Sie Ihren Status von Aufenthalter (Grenzgängerbewilligung B) ändern auf Grenzgänger (Grenzgängerbewilligung G), dann ändert sich auf Ihr Krankenversicherungsstatus. Der bestehte Schutz als Aufenhalter endet mit der Grenzgängertätigkeit.
Sie haben nun 3 Monate ab Arbeitsbeginn Zeit, sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien zu lassen oder gesetzlich pflichtig zu bleiben. Ein Nachweis muss nach 3 Monaten dem kantonalen Amt vorgelegt werden. Erfolgt kein Nachweis, besteht nach Ablauf dieser 3 Monate die gesetzliche Versicherungspflicht.
Sie können sich nun privat versichern bei einer deutschen Versicherung, freiwillig über das Grenzgänger Modell Vivao Sympany mit deutschen Privatzusatz für Zähne und Krankenhaus sowie die Pflegpflichtversicherung oder gesetzlich (bilaterial) mit einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse.

2)Die Aussage der Helsana ist richtig. Sie können sich gesetzlich versichern bei der Helsana. Diese stellt Ihnen ein Formular E106 aus. Mit diesem gehen Sie zu einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse (z.B: BEK). Das nennt sich bilaterales Abkommen. Arztbesuche in der Schweiz werden über die Helsana abgerechnet, deutsche Arztbesuche über die deutsche Krankenkasse abgerechnet. Sie erhalten ja 2 Versichertenkarte - eine für Deutschland und eine für die Schweiz.
Zusatzversicherung empfehlen sich hier in jedem Fall, damit Sie Ihre Zuzahlungen z.B. bei Zahnersatz senken können. Auch gilt hier für Grenzgänger, das hier die Pflegeversicherung kein Pflegetagegeld bezahlt, sondern nur Sachleistung. Daher empfiehlt sich für den Grenzgänger ein Pflegetagegeld.

Ausreichend Informationen?
Gruß
Claudia :D
Claudia
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