hallo,
ich arbeite seit Januar 2008 in der Schweiz und wohne in Deutschland.
Nun hat ein Kollege gemeint, ich soll mich doch um die Pflegeversicherung kümmern.
Ich weiß nur nicht so richtig, warum ich eine Pflegezusatzversicherung als Grenzgänger brauche.
Bei meinen Nachforschungen habe ich festgestellt, dass eine Pflegeplichtversicherung gibt und auch eine Pflegezusatzversicherung. Welche ist den nun die Richtige?
Gute Zeit
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Grenzgänger Forum
Pflegezusatzversicherung als Grenzgänger?
2 Beiträge • Seite 1 von 1
- Kane
- Beiträge: 1
- Registriert: Do 27. Nov 2008, 20:06
Re: Pflegezusatzversicherung als Grenzgänger?
Hallo Kane,
sorry für die späte Antwort.
In der Schweiz gilt bezüglich der Pflegeversicherung folgender allgemeiner Standart: Wird man in der Schweiz ein Pflegefall, erstatten die Kassen nur Sachleistungen und kein Pflegegeld, wie in Deutschland bekannt. Deshalb ist es mehr als empfehlenswert als Schweizer Grenzgänger, ein Pflegetagegeld abzusichern. Was abgesichert werden muss, richtet sich nach dem Krankenversicherungsmodell. Wurde die Absicherung nach VVG - Befreiung von der Versicherungspflicht in der Schweiz - privat oder das Mondialgrenzgänger Paket der Vivao Sympany gewählt, muss der Grenzgänger die PVN - Pflegepflichtversicherung absichern. In der privaten Vollversicherung ist das Pflicht und gesetzlich vorgeschrieben.
Hat sich der Grenzgänger jedoch gesetzlich nach KVG in der Schweiz versichert (keine Befreiung von der Versicherungspflicht), kann er sich ein Pflegetagegeld absichern, was die tariflich vereinbarten Beträge im Pflegefall zahlt. Das gesetzliche Modell beinhaltet die Pflegepflichtversicherung, aber eben nur mit Sachkostenleistung.
Konnte ich helfen?
sorry für die späte Antwort.

In der Schweiz gilt bezüglich der Pflegeversicherung folgender allgemeiner Standart: Wird man in der Schweiz ein Pflegefall, erstatten die Kassen nur Sachleistungen und kein Pflegegeld, wie in Deutschland bekannt. Deshalb ist es mehr als empfehlenswert als Schweizer Grenzgänger, ein Pflegetagegeld abzusichern. Was abgesichert werden muss, richtet sich nach dem Krankenversicherungsmodell. Wurde die Absicherung nach VVG - Befreiung von der Versicherungspflicht in der Schweiz - privat oder das Mondialgrenzgänger Paket der Vivao Sympany gewählt, muss der Grenzgänger die PVN - Pflegepflichtversicherung absichern. In der privaten Vollversicherung ist das Pflicht und gesetzlich vorgeschrieben.
Hat sich der Grenzgänger jedoch gesetzlich nach KVG in der Schweiz versichert (keine Befreiung von der Versicherungspflicht), kann er sich ein Pflegetagegeld absichern, was die tariflich vereinbarten Beträge im Pflegefall zahlt. Das gesetzliche Modell beinhaltet die Pflegepflichtversicherung, aber eben nur mit Sachkostenleistung.
Konnte ich helfen?

Claudia
Moderatorin auf Vergleich.in
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- Claudia
- Beiträge: 64
- Registriert: Sa 4. Okt 2008, 14:10
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