Hallo Albi,
herzlichen Glückwunsch zur neuen Arbeit in der Schweiz.
Keine Panik, hier die wichtigsten Eckdaten:
3 Monate ab Arbeitsbeginn muss der Nachweis der Krankenversicherung beim kantonalem Amt vorliegen.
Passiert das nicht, hast Du Dein Wahlrecht auf die Befreiung der gesetzlichen Krankenversicherungspdlicht verwirkt und musst Dich automatisch gesetzlich kranken versichern.
Deine bisherige gesetzliche Krankenkasse in Deutschland hat noch einen Monat Nachversicherungspflicht.
Also hast Du hier auch noch etwas Zeit, um eine eignete Krankenversicherung für Dich zu finden.
Ich helfe Dir gerne dabei, schicke mir einfach eine Mail. Das Anfrageformular findest Du auf der Seite:
www.grenzgaenger-krankenversicherung.t24.infoViele Grüße
Claudia