Hallo,
ich soll eine L-Bescheinigung als Grenzgängerausweis bekommen? Was ist das und was sagt dieser aus? Ich habe hier nichts dergleichen finden können?
Grüße
Manni
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Grenzgänger Forum
L-Bescheinigung als Grenzgängerausweis
4 Beiträge • Seite 1 von 1
- Manni
- Beiträge: 1
- Registriert: Fr 26. Feb 2010, 09:38
Re: L-Bescheinigung als Grenzgängerausweis
Hallo Manni,
die L-Bescheinigung sagt aus, das Du "Kurzaufenthalter" bist. Im Gegensatz zur G-Bewilligung ist Deine Aufhaltsgenehmigung zeitlich begrenzt und muss nach Ablauf wieder neu beantragt werden.
Arbeitnehmer, die einen saisonelle Arbeit ausüben oder über eine Leih- oder Jobfirma angestellt sind, erhalten eine kurzfristige Arbeitserlaubis.
Bitte hier unbedingt beachten: der Krankenversicherungsschutz gestaltet sich unterschiedlich, bitte diese Art von Tätigkeit bei der Angebotsanfrage mit angeben.
Grüße
Claudia
die L-Bescheinigung sagt aus, das Du "Kurzaufenthalter" bist. Im Gegensatz zur G-Bewilligung ist Deine Aufhaltsgenehmigung zeitlich begrenzt und muss nach Ablauf wieder neu beantragt werden.
Arbeitnehmer, die einen saisonelle Arbeit ausüben oder über eine Leih- oder Jobfirma angestellt sind, erhalten eine kurzfristige Arbeitserlaubis.
Bitte hier unbedingt beachten: der Krankenversicherungsschutz gestaltet sich unterschiedlich, bitte diese Art von Tätigkeit bei der Angebotsanfrage mit angeben.
Grüße
Claudia
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- Claudia
- Beiträge: 64
- Registriert: Sa 4. Okt 2008, 14:10
Re: L-Bescheinigung als Grenzgängerausweis
ist das mit der greencard zu vergleichen oder ist die gc für einen längerfristigen aufenthalt in den staaten gedacht?
- bitterernst
- Beiträge: 1
- Registriert: Di 19. Okt 2010, 14:19
Re: L-Bescheinigung als Grenzgängerausweis
Hallo Manni,
eine L-Bescheinigung ist ein Grenzgängerausweis für die Schweiz und besagt, das sich diese Person in der Woche über in der Schweiz aufhält, zum Arbeiten zum Beispiel. Am Wochenende begibt sich diese besagte Person wieder zurück an seinen eigentlichen ersten Wohnsitz innerhalb Deutschland. Bei einer L- Bescheinigung ist kein täglicher Grenzübertritt Vorraussetzung. Im Gegensatz zur G Bescheinigung, wo der Inhaber einen täglichen Grenzübertritt hat durch einen Wohnsitz grenznah in Deutschland. Nach dieser Bescheinigung richtet sich dann die Krankenversicherung des Grenzgänger bzw. Aufenthalters in der Schweiz.
ALSO DIESE BESCHEINIGUNGEN BEZIEHEN SICH NUR AUF DIE SCHWEIZ!
Ob das mit der Greencard genauso geregelt ist, weiß ich leider nicht. Dazu mache ich mich gerne schlau und freue mich auch über Informationen anderer Forumnutzer an dieser Stelle.
Grüße
Claudia
eine L-Bescheinigung ist ein Grenzgängerausweis für die Schweiz und besagt, das sich diese Person in der Woche über in der Schweiz aufhält, zum Arbeiten zum Beispiel. Am Wochenende begibt sich diese besagte Person wieder zurück an seinen eigentlichen ersten Wohnsitz innerhalb Deutschland. Bei einer L- Bescheinigung ist kein täglicher Grenzübertritt Vorraussetzung. Im Gegensatz zur G Bescheinigung, wo der Inhaber einen täglichen Grenzübertritt hat durch einen Wohnsitz grenznah in Deutschland. Nach dieser Bescheinigung richtet sich dann die Krankenversicherung des Grenzgänger bzw. Aufenthalters in der Schweiz.
ALSO DIESE BESCHEINIGUNGEN BEZIEHEN SICH NUR AUF DIE SCHWEIZ!
Ob das mit der Greencard genauso geregelt ist, weiß ich leider nicht. Dazu mache ich mich gerne schlau und freue mich auch über Informationen anderer Forumnutzer an dieser Stelle.
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Claudia
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- Claudia
- Beiträge: 64
- Registriert: Sa 4. Okt 2008, 14:10
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