von Claudia am Do 28. Jan 2010, 19:11
Guten Abend,
grundsätzlich gilt sowohl für Deutschland als auch für die Schweiz Krankenversicherungspflicht. Damit ist die Nachweispflicht einer Krankenversicherung gemeint und heißt, dem bisherigen Krankenversicherer muss ein Beleg über die neue Krankenversicherung vorlegt werden und umgekehrt.
Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Ich empfehle, besonders bei einer zukünftigen, privaten Krankenversicherung erst die Annahmebestätigung ab zu warten. Denn mit dieser Erklärung erstellt auch der Versicherer die Bescheinigung für die bisherige Krankenkasse. Diese Erklärung zusammen mit der schriftlichen Kündigung an die alte Kasse mit der Bitte um sofortige Beendigung auf Grund der Schweizer Grenzgängertätigkeit.
DIe alte Kasse wird dann die Beendigung bestätigen und ihrerseits einen schriftlichen Nachweis für die neue Krankenversicherung erstellen.
Alles klar?
Claudia
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