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GrenzgängerKV vs. Selbstversicherung in Österreich

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GrenzgängerKV vs. Selbstversicherung in Österreich

Beitragvon Danka am Mo 13. Aug 2012, 13:50

Ich bitte euch um Hilfe, weil ich als Grenzgängerin Österreich-Schweiz ein Problem mit der Krankenversicherung habe.

Ich bin selbst Deutsche und bin nach Österreich mit meinem Kind umgezogen. Dabei arbeite in der Schweiz. So bin ich zur Grenzgängerin Österreich-Schweiz geworden. Nun stand die Frage, wie und wo ich mich und meinen Sohn versichern soll. In der Schweiz werden Grenzgängerversicherungen angeboten. So machte ich einen Vertrag bei ÖKK. Die Prämie ist nicht direkt preiswert: rund 450€ für uns beide. Dabei sagte mir der Versicherer kürzlich, dass Zahnbehandlung nicht übernommen wird, da es in der Schweiz nicht in der Grundversicherung enthalten ist. Geworben wird es auf der Seite der Versicherung, dass bei der GrenzgängerKV die Bedingungen des Behandlungs-Landes gelten. Sprich, wenn ich mich in Österreich behandeln lasse, gelten die Bedingungen der gesetzlichen KK vor Ort. Diese übernimmt die Zahnarztkosten voll oder zu 80%. Also, kann ich diese Differenz nun nicht nachvollziehen. Wenn ich gewusst hätte, dass ich mich und meinen Sohn bei der Gesetzlichen selbstversichern kann, hätte ich es gleich getan. Die ist auch um ganze 100€ monatlich günstiger und übernimmt voll auch mehr Leistungen. Nun meine Frage:
Ich kann mich von der Pflicht, in der Schweiz versichert zu seien, befreihen. Dafür habe ich noch knapp 2,5 Monate Zeit. Allerdings, wie kann ich die Grenzgängerversicherung kündigen, damit ich in die Gesetzliche beitretten kann?

Habe ich nun etwas in diesem ganzen Prozedere übersehen? Es ärgert mich sehr, dass die GrengängerKV zuerst mit gleichen Leistungen wie die Gesetzlichen vor Ort wirbt, dann aber sagt, dass einige doch nicht übernommen werden. Hier das Beispiel von der Webseite der Versicherung: "Warum sind die meisten Grundversicherungsprämien bei ÖKK EUROLINE höher als die Prämien für die nach Schweizer Gesetz Versicherten? Die Prämien in der Schweiz unterscheiden sich je nach Wohnort und dem entsprechenden Leistungsbezug der Versicherten dieser Region. Für Personen aus der EU gelten pro Land unterschiedliche Prämien. Die Prämienhöhe wurde aufgrund der zu erwartenden Kosten sämtlicher Personengruppen (Grenzgänger, Rentner, Arbeitslose und Familienangehörige) und der Durchschnittskosten der letzten Jahre in den jeweiligen Ländern ermittelt (Art. 93, 94 und 95, Verordnung (EWG) 574/72). Ausserdem sieht das Abkommen vor, dass die Krankenversicherung im Ausland Leistungen entrichten muss (z.B. Zahnleistungen), die nicht im Schweizer Grundversicherungs-Leistungskatalog enthalten sind, und daher Schweizern auch nicht zustehen."

Habe ich noch Wahlrecht, wenn ich bereits die Schweizer GGKV genommen habe? Wie gesagt, es bleiben mir noch 2,5 Monate innerhalb des 3Monate-Friestes? Kann ich die GrenzgängerVersicherung ausserordentlich kündigen, weil sie mich mit falschen Informationen irregeführt haben?

Ich wäre euch für jede Anmerkung, Rat udg. sehr dankbar.

Danka
Danka
 
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Registriert: Mo 13. Aug 2012, 13:33

Re: GrenzgängerKV vs. Selbstversicherung in Österreich

Beitragvon Admin am Fr 24. Aug 2012, 13:34

Hallo Danka,

bevor ich eine Antwort geben kann, brauche ich noch den Tarif, den Du bei der ÖKK abgesichert hast.
ist es der Euroline (Casamed) oder der Mondial Tarif?

Danke sehr.

Grüße
Admin
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