Hallo Leute,
ich werde Grenzgänger im November.Ich habe ein Kind und lebe mit dem Vater des Kindes in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Wie versichere ich nun das Kind? Muss es mit zu mir oder kann der Vater es in Deutschland bei seiner gesetzlichen Krankenkasse mitversichern? Beitragsfrei?
Wer kann helfen?
Viele Grüße
sabi80
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Grenzgänger Forum
Grenzgänger und Kinderkrankenversicherung
2 Beiträge • Seite 1 von 1
- sabi80
- Beiträge: 1
- Registriert: Di 18. Okt 2011, 06:23
Re: Grenzgänger und Kinderkrankenversicherung
Hallo Sabi80,
es gibt 3 Varianten, wie Du Dein Kind versichern kannst.
1) Dein Gehalt ist größer als das Deines Partners.
Dein Kind versichert sich beitragspflicht da, wo Du Du Dich versicherst. Du hast das Wahlrecht der Krankeversicherungspflicht. Du kannst wählen zwischen der privaten Vollkrankenversicherung in Deutschland, dem privaten Mondialtarif bei der Vivao Sympany oder der gesetzlichen Versicherung in der Schweiz mit dem bilateralen Abkommen und dem E106 Formular in Deutschland.
2) Das Gehalt Deines Partners ist höher als Deins.
Du hast Dich im Mondial Tarif (private Krankenversicherung in der Schweiz mit Zusatztarifen für Zähne und Krankenhaus sowie Pflegepflichtversicherung in Deutschland) oder für eine privaten Vollkrankenversicherung in Deutschland entschieden. Dein Kind versichert sich ebenfall beitragspflichtig bei der Vivao Sympany oder bei der Krankenversicherungsgesellschaft in Deutschland und ist ebenfalls wie Du privat versichert.
3) Das Gehalt Deines Partners ist höher als Dein.
Du hast Dich für das bilaterale Abkommen entschieden und bist gesetzlich in der Schweiz und über das E106 Formular in Deutschland versichert. Damit hat Du auf das Wahlrecht verzichtet. Dein Kind kann beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung in Deutschland bei Deinem Partner versichert werden.
Wenn Du ein Angebot brauchst oder noch Fragen hast, so schicke mir gerne eine E-Mail: info@grenzgaenger-krankenversicherung.t24.info
Viele Grüße
Claudia
es gibt 3 Varianten, wie Du Dein Kind versichern kannst.
1) Dein Gehalt ist größer als das Deines Partners.
Dein Kind versichert sich beitragspflicht da, wo Du Du Dich versicherst. Du hast das Wahlrecht der Krankeversicherungspflicht. Du kannst wählen zwischen der privaten Vollkrankenversicherung in Deutschland, dem privaten Mondialtarif bei der Vivao Sympany oder der gesetzlichen Versicherung in der Schweiz mit dem bilateralen Abkommen und dem E106 Formular in Deutschland.
2) Das Gehalt Deines Partners ist höher als Deins.
Du hast Dich im Mondial Tarif (private Krankenversicherung in der Schweiz mit Zusatztarifen für Zähne und Krankenhaus sowie Pflegepflichtversicherung in Deutschland) oder für eine privaten Vollkrankenversicherung in Deutschland entschieden. Dein Kind versichert sich ebenfall beitragspflichtig bei der Vivao Sympany oder bei der Krankenversicherungsgesellschaft in Deutschland und ist ebenfalls wie Du privat versichert.
3) Das Gehalt Deines Partners ist höher als Dein.
Du hast Dich für das bilaterale Abkommen entschieden und bist gesetzlich in der Schweiz und über das E106 Formular in Deutschland versichert. Damit hat Du auf das Wahlrecht verzichtet. Dein Kind kann beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung in Deutschland bei Deinem Partner versichert werden.
Wenn Du ein Angebot brauchst oder noch Fragen hast, so schicke mir gerne eine E-Mail: info@grenzgaenger-krankenversicherung.t24.info
Viele Grüße
Claudia
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- Registriert: Mi 1. Okt 2008, 17:39
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