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Grenzgänger Forum
Grenzgänger und bislang privat krankenversichert
2 Beiträge • Seite 1 von 1
Grenzgänger und bislang privat krankenversichert
Ich werde voraussichtlich ab März diesen Jahres als Grenzgänger in Österreich tätig sein. Bislang bin ich in Deutschland privat krankenversichert, ebenso sind meine beiden Kinder über mich in der PKV. Nun muss ich mich im Erwerbsland, also Österreich, krankenversichern. Greift in dem Fall der PKV die "Sachleistungsaushilfe", d.h. kann ich auch als privat Versicherter insbesondere meine Kinder über den E106 Leistungen in Deutschland in Anspruch nehmen?
- odzakvince
- Beiträge: 1
- Registriert: Sa 8. Jan 2011, 16:01
Re: Grenzgänger und bislang privat krankenversichert
Hallo,
in Österreich sind grundsätzlich alle Beschäftigten versicherungspflichtig in der sozialen
Krankenversicherung.
Die Zugehörigkeit zu einer Krankenversicherung ist abhängig vom Beruf und dem Bundesland, in dem
diese Berufstätigkeit ausgeübt wird.
Gewerbetreibende und Freiberufler sind bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen
Wirtschaft, Bauern bei der Sozialversicherungsanstalt für Bauern versichert.
Unselbständig Erwerbstätige und Beamte sind - je nach Dienstgeber - versichert bei der:
- örtlichen Gebietskrankenkasse (GKK)
Betriebskrankenkasse (BKK)
- Versicherungsanstalt des Österreichischen Bergbaues (VAöB)
- Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen (VAE)
- Versicherungsanstalt offentiich Bediensteter (BVA)
Leistungen der Krankenversicherung
Die Krankenversicherung bietet ihren Versicherten ein volles Leistungspaket bet Krankheit und Mutterschaft, Die Leistungen werden in erster Linie von Vertragspartnern (Vertragsärzten, Therapeuten, Krankenhäusern, usw.) bzw. in eigenen Einrichtungen (Ambulatorien, Gesundheitszentren, Krankenhäusern, Kuranstalten) der Sozialversicherung erbracht.
Festsetzung der Versicherungsprämien
Die Beiträge sind abhängig von der sog. Beitragsgrundlage und dem Beitragssatz. Die Beitragsgrundlage ist das Erwerbseinkommen bis zu einer Höchstgrenze (Höchstbeitragsgrundlage). Der Beitragssatz ist ein gesetzlich festgelegter Prozentsatz der Beitragsgrundlage.
In 2002 beträgt die Höchstbeitragsgrundlage 3.270 Euro monatlich (Sonderzahlungen 8.540 Euro jährlich),
Der Beitragssatz ist wie folgt gestaffelt
Arbeitgeberanteil Arbeitnehmeranteil
Angestellte 3,50% 3,40%
Arbeiter 3,65% 3,95%
Beamte 3,15% 3,95%
Sonstige Versicherte 4,55% 4,55%
Freie Dienstnehmer 3,25% 3,25%
Gewerbetreibende 8,9%
Neue Selbständige 8,9%
Bauern 6,4%
Auch die Angehörigen der Versicherten sind in der sozialen Krankenversicherung (beitragsfrei) versichert.
Sachleistungsprinzip und Selbstbehalt
Es ist ein wesentlicher Grundsatz der sozialen Krankenversicherung, dass die Behandlung ais Sachleistung erbracht wird. Die Versicherten „bezahlen" bei allen Ärzten, Krankenhäusern. Therapeuten, die einen Vertrag mit der sozialen Krankenversicherung haben. Bargeldlos mit dem Krankenkassenscheck (Krankenschein).
In der Krankenversicherung der Beamten, der selbständig Erwerbstätigen und der Eisenbahner gibt es für ärztliche Hilfe eine Kostenbeteiligung der Patienten von durchschnittlich 14%.
Selbstbehalte gibt es für alle Versicherten für Heilmittel (Rezeptgebühr). Hilfsmittel. Zahnersatz sowie in manchen Fallen für die Pflege im Krankenhaus.
Vertragsärzte und Wahlärzte
Rund 64% aller freiberuflichen Ärzte in Osterreich haben einen Vertrag mit der österreichischen Krankenversicherung. Sie sind nicht angestellt.
In Osterreich gab es z.B. 1998
14.167 freiberufliche Ärzte (ohne Zahnarzte).
8.261 (rund 60%) von ihnen hatten einen Vertrag mit der sozialen Krankenversicherung (davon
4.388 Arzte und 3.872 Facharzte)
Der Patient hat den Vorteil, ohne Bargeld zum Arzt gehen zu können, Der Krankenschein genug als Nachweis für seine Versicherung und ist gleichzeitig der Scheck, mit dem er die Behandlung bezahlt,
Die Wahl des Arztes bzw. Therapeuten steht jedoch jedem frei. Das so genannte Wahlarztsystem macht es möglich, sich auch von jemandem ohne Kassenvertrag behandeln zu lassen. Der Patient muss jedoch vorerst die Arztrechnung aus eigener Tasche bezahlen. Von der Krankenkasse kann er sieh 80% des Betrages zurückholen, den die Kasse bei gleicher Leistung für den Vertragsarzt bezahlt hatte. Voraussetzung ist, dass es sich um eine wissenschaftlich anerkannte Heilmethode handelt. Da die Arzte ihre Honorare frei bestimmen und somit deutlich hoher sind als die Vertragstarife der Krankenversicherungen, bleibt für den Versicherten ein nicht ganz unerheblicher finanzieller Eigenanteil.
Private Zusatzversicherungen
Im Bereich Zusatzversicherungen bieten die privaten Krankenversicherer Tarife für ambulante Heilbehandlung (Erstattung der Differenzkosten für Wahlärzte, Brillen und Kontaktlinsen) und Krankenhaustagegeld an.
Konnte ich helfen?
Grüße
Claudia
in Österreich sind grundsätzlich alle Beschäftigten versicherungspflichtig in der sozialen
Krankenversicherung.
Die Zugehörigkeit zu einer Krankenversicherung ist abhängig vom Beruf und dem Bundesland, in dem
diese Berufstätigkeit ausgeübt wird.
Gewerbetreibende und Freiberufler sind bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen
Wirtschaft, Bauern bei der Sozialversicherungsanstalt für Bauern versichert.
Unselbständig Erwerbstätige und Beamte sind - je nach Dienstgeber - versichert bei der:
- örtlichen Gebietskrankenkasse (GKK)
Betriebskrankenkasse (BKK)
- Versicherungsanstalt des Österreichischen Bergbaues (VAöB)
- Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen (VAE)
- Versicherungsanstalt offentiich Bediensteter (BVA)
Leistungen der Krankenversicherung
Die Krankenversicherung bietet ihren Versicherten ein volles Leistungspaket bet Krankheit und Mutterschaft, Die Leistungen werden in erster Linie von Vertragspartnern (Vertragsärzten, Therapeuten, Krankenhäusern, usw.) bzw. in eigenen Einrichtungen (Ambulatorien, Gesundheitszentren, Krankenhäusern, Kuranstalten) der Sozialversicherung erbracht.
Festsetzung der Versicherungsprämien
Die Beiträge sind abhängig von der sog. Beitragsgrundlage und dem Beitragssatz. Die Beitragsgrundlage ist das Erwerbseinkommen bis zu einer Höchstgrenze (Höchstbeitragsgrundlage). Der Beitragssatz ist ein gesetzlich festgelegter Prozentsatz der Beitragsgrundlage.
In 2002 beträgt die Höchstbeitragsgrundlage 3.270 Euro monatlich (Sonderzahlungen 8.540 Euro jährlich),
Der Beitragssatz ist wie folgt gestaffelt
Arbeitgeberanteil Arbeitnehmeranteil
Angestellte 3,50% 3,40%
Arbeiter 3,65% 3,95%
Beamte 3,15% 3,95%
Sonstige Versicherte 4,55% 4,55%
Freie Dienstnehmer 3,25% 3,25%
Gewerbetreibende 8,9%
Neue Selbständige 8,9%
Bauern 6,4%
Auch die Angehörigen der Versicherten sind in der sozialen Krankenversicherung (beitragsfrei) versichert.
Sachleistungsprinzip und Selbstbehalt
Es ist ein wesentlicher Grundsatz der sozialen Krankenversicherung, dass die Behandlung ais Sachleistung erbracht wird. Die Versicherten „bezahlen" bei allen Ärzten, Krankenhäusern. Therapeuten, die einen Vertrag mit der sozialen Krankenversicherung haben. Bargeldlos mit dem Krankenkassenscheck (Krankenschein).
In der Krankenversicherung der Beamten, der selbständig Erwerbstätigen und der Eisenbahner gibt es für ärztliche Hilfe eine Kostenbeteiligung der Patienten von durchschnittlich 14%.
Selbstbehalte gibt es für alle Versicherten für Heilmittel (Rezeptgebühr). Hilfsmittel. Zahnersatz sowie in manchen Fallen für die Pflege im Krankenhaus.
Vertragsärzte und Wahlärzte
Rund 64% aller freiberuflichen Ärzte in Osterreich haben einen Vertrag mit der österreichischen Krankenversicherung. Sie sind nicht angestellt.
In Osterreich gab es z.B. 1998
14.167 freiberufliche Ärzte (ohne Zahnarzte).
8.261 (rund 60%) von ihnen hatten einen Vertrag mit der sozialen Krankenversicherung (davon
4.388 Arzte und 3.872 Facharzte)
Der Patient hat den Vorteil, ohne Bargeld zum Arzt gehen zu können, Der Krankenschein genug als Nachweis für seine Versicherung und ist gleichzeitig der Scheck, mit dem er die Behandlung bezahlt,
Die Wahl des Arztes bzw. Therapeuten steht jedoch jedem frei. Das so genannte Wahlarztsystem macht es möglich, sich auch von jemandem ohne Kassenvertrag behandeln zu lassen. Der Patient muss jedoch vorerst die Arztrechnung aus eigener Tasche bezahlen. Von der Krankenkasse kann er sieh 80% des Betrages zurückholen, den die Kasse bei gleicher Leistung für den Vertragsarzt bezahlt hatte. Voraussetzung ist, dass es sich um eine wissenschaftlich anerkannte Heilmethode handelt. Da die Arzte ihre Honorare frei bestimmen und somit deutlich hoher sind als die Vertragstarife der Krankenversicherungen, bleibt für den Versicherten ein nicht ganz unerheblicher finanzieller Eigenanteil.
Private Zusatzversicherungen
Im Bereich Zusatzversicherungen bieten die privaten Krankenversicherer Tarife für ambulante Heilbehandlung (Erstattung der Differenzkosten für Wahlärzte, Brillen und Kontaktlinsen) und Krankenhaustagegeld an.
Konnte ich helfen?
Grüße
Claudia
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Moderatorin auf Vergleich.in
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- Registriert: Sa 4. Okt 2008, 14:10
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