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Familienversicherung nur 1 Grenzgänger

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Familienversicherung nur 1 Grenzgänger

Beitragvon E1Pala am Di 3. Mai 2011, 19:52

Hallo,
unsere Situation ist folgende:
meine Frau und ich arbeiten beide und haben auch beide in etwa das gleiche Gehalt. Ich arbeite in Deutschland und bin freiwillig (TK) versichert. Meine Frau ist nun (in Zukunft) bei der Helsana versichert.

1. Wo ist dann unser Sohn (12) versichert?
2. ist er nch wie vor beitragsfrei?

Vielene Dank im Vorraus
E1Pala
 
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Re: Familienversicherung nur 1 Grenzgänger

Beitragvon Claudia am Fr 27. Mai 2011, 08:00

Hallo,

ich mach mich mal schlau. Den Fall mit dem gleichen Verdienst hatte ich noch nicht und gebe Bescheid, sobald ich mehr weiß.

Viele Grüße
Claudia
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Re: Familienversicherung nur 1 Grenzgänger

Beitragvon klauspi am Fr 27. Mai 2011, 18:31

Wie ist Deine Frau als Grenzgänger bei Helsana versichert, Obligatorium/KVG oder nach VVG (Privatversicherung)?
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Re: Familienversicherung nur 1 Grenzgänger

Beitragvon E1Pala am Mo 30. Mai 2011, 16:14

Meine Frau ist noch nicht bei der Helsana angemeldet, aber so wie ich das verstehe wird sie sich nicht "privat" sonder "gesetzlich" in der Schweiz versichern.

Sie bekam nochmals das Wahlrecht zugeteilt, weil sie damals, als sie wählen hätte sollen nicht informiert wurde. Daher steht sie jetzt vor der Wahl. In Deutschland wird das immer teurer, obwohl sie dort jetzt auch bald an der Höchstgrenze ist. Nur wenn wir unseren Sohn separat versichern müssen, sollten wir auch wissen, was das dann kostet.

Gruß Markus
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Re: Familienversicherung nur 1 Grenzgänger

Beitragvon Claudia am Do 16. Jun 2011, 08:03

Hallo E1Pala,

ich habe mit der AOK gesprochen und mich informiert.
Laut Aussage AOK kann Dein Sohn kostenfrei in der TK versichert sein.

In der Schweiz herrscht pro Kopf Pauschale. Wenn Deine Frau in die Helsana geht, ist sie zwar gesetzlich pflichtig versichert. Allerdings zahlt das Kind in der Schweiz ebenfalls einen Beitrag, der 2011 bei monatlich 94,70 CHF liegt ohne Zusatzversicherung. Hinzu kommt die Pflegezusatzversicherung, da über das bilaterale Abkommen mit dem E 106 Formular keine Pflegeversicherung besteht. Das gilt für Frau und Kind.

Viele Grüße
Claudia
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