Ich bin Schweizer Grenzgänger. Mein Frau arbeitet nicht und ich habe 2 kinder im Alter von 11 und 13 Jahren. Was ist die günstigste Familienersicherung? Welches Modell empfehlen sie mir?
Vielen Dank und Grüße
Funke
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Grenzgänger Forum
Familienversicherung in der Schweiz
11 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
Re: Familienversicherung in der Schweiz
Hallo Funke,
in der Schweiz gilt pro Kopf Pauschale, Sie zahlen für jede Person, die Sie versichern müssen. Hier gilt: die gesetzliche Versicherung nach KVG in der Schweiz (keine Befreiung von der Versicherungspflicht) ist hier am günstigsten für den Grenzgänger. Die Frau und die Kinder können so in die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland und es besteht die Möglichkeit der Familienversicherung (beitragsfreie Kinder usw.)
in der Schweiz gilt pro Kopf Pauschale, Sie zahlen für jede Person, die Sie versichern müssen. Hier gilt: die gesetzliche Versicherung nach KVG in der Schweiz (keine Befreiung von der Versicherungspflicht) ist hier am günstigsten für den Grenzgänger. Die Frau und die Kinder können so in die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland und es besteht die Möglichkeit der Familienversicherung (beitragsfreie Kinder usw.)
Claudia
Moderatorin auf Vergleich.in
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- Claudia
- Beiträge: 64
- Registriert: Sa 4. Okt 2008, 14:10
Re: Familienversicherung in der Schweiz
Hallo Funke,
für Familien mit Kindern meine ich, ist das das Richtige Grenzgängermodell in der Krankenversicherung. Ich bin selbst über die AOK als freiwilliges Mitglied versichert. Die Kosten betragen ungefähr 140,-- EURO im Monat. Meine beiden Kinder sind Beitragsfrei mitversichert. Die Beiträge, die wir bezahlen sind von meinem Mann seinem Einkommen unabhängig von dem was mein Mann als Grenzgänger verdient. Jedoch muss auch mein Mann nach KVG versichert sein. Z. B. die Helsana. Wir haben noch Krankenzusatzversicherungen für Zahn und Pflege abgeschlossen. Diese sollten in der Beitragskalkulation auf jeden Fall mit berücksichtigt werden.
für Familien mit Kindern meine ich, ist das das Richtige Grenzgängermodell in der Krankenversicherung. Ich bin selbst über die AOK als freiwilliges Mitglied versichert. Die Kosten betragen ungefähr 140,-- EURO im Monat. Meine beiden Kinder sind Beitragsfrei mitversichert. Die Beiträge, die wir bezahlen sind von meinem Mann seinem Einkommen unabhängig von dem was mein Mann als Grenzgänger verdient. Jedoch muss auch mein Mann nach KVG versichert sein. Z. B. die Helsana. Wir haben noch Krankenzusatzversicherungen für Zahn und Pflege abgeschlossen. Diese sollten in der Beitragskalkulation auf jeden Fall mit berücksichtigt werden.
- Waldfee
- Beiträge: 1
- Registriert: Di 10. Feb 2009, 12:58
Re: Familienversicherung in der Schweiz
Hallo,
ich muss dieses Thema leider nach so langer Zeit nochmal ausgraben,
weil wir bald in derselben Situation sein werden.
Ich bin als Grenzgänger in der Schweiz bei einer Versicherung nach KVG versichert.
Meine Freundin ist derzeit noch bei ihrem Vater familienversichert. Im März erwarten
wir ein Baby, welches dann vorerst ebenfalls bei ihm mitversichert wird.
Jetzt stellt sich allerdings die Frage, wie wir das nach dem 23. Lebensjahr meiner Freundin
(wir werden dieses Jahr noch heiraten - sie ist dann also auch meine Frau) anstellen.
Ich lese immer wieder, wie z.B. in diesem Thread, dass es bei den GKV in Deutschland einen
"Hausfrauentarif" geben soll, bei dem das Einkommen des Mannes keine Rolle spielt.
Nach nervenaufreibenden Telefonaten mit der TK und der BKK kamen allerdings beide zu dem Ergebnis,
dass sich meine Frau und das Kind entweder einzeln in der Schweiz versichern können (teuer)
oder in Deutschland freiwillig versichern sollen, dann allerdings die Hälfte meines Gehalts als
Kalkulationsgrundlage herangezogen wird (auch teuer -> das wären dann fast 400 Euro/Monat).
Wie funktioniert das mit diesen 140 Euro? Gibt es diese Möglichkeit noch oder hat sich da
mittlerweile die Lage geändert? 350-400 Euro im Monat nur für die Krankenversicherung sind
schon eine ziemliche Stange Geld
...
Danke für Eure Infos und ein schönes Wochenende,
Marco Eisemann
ich muss dieses Thema leider nach so langer Zeit nochmal ausgraben,
weil wir bald in derselben Situation sein werden.
Ich bin als Grenzgänger in der Schweiz bei einer Versicherung nach KVG versichert.
Meine Freundin ist derzeit noch bei ihrem Vater familienversichert. Im März erwarten
wir ein Baby, welches dann vorerst ebenfalls bei ihm mitversichert wird.
Jetzt stellt sich allerdings die Frage, wie wir das nach dem 23. Lebensjahr meiner Freundin
(wir werden dieses Jahr noch heiraten - sie ist dann also auch meine Frau) anstellen.
Ich lese immer wieder, wie z.B. in diesem Thread, dass es bei den GKV in Deutschland einen
"Hausfrauentarif" geben soll, bei dem das Einkommen des Mannes keine Rolle spielt.
Nach nervenaufreibenden Telefonaten mit der TK und der BKK kamen allerdings beide zu dem Ergebnis,
dass sich meine Frau und das Kind entweder einzeln in der Schweiz versichern können (teuer)
oder in Deutschland freiwillig versichern sollen, dann allerdings die Hälfte meines Gehalts als
Kalkulationsgrundlage herangezogen wird (auch teuer -> das wären dann fast 400 Euro/Monat).
Wie funktioniert das mit diesen 140 Euro? Gibt es diese Möglichkeit noch oder hat sich da
mittlerweile die Lage geändert? 350-400 Euro im Monat nur für die Krankenversicherung sind
schon eine ziemliche Stange Geld

Danke für Eure Infos und ein schönes Wochenende,
Marco Eisemann
- marco1986
- Beiträge: 3
- Registriert: Fr 28. Jan 2011, 14:11
Re: Familienversicherung in der Schweiz
Hallo Marco,
mit welcher Begründung will die deutsche gesetzliche Krankenversicherung Ihre Frau freiwillig mit dem hälftigen Gehalt von Ihnen einstufen?
Der Hausfrauentarif funktioniert so (Modell von der AOK, habe da einen guten Anpsrechpartner).
Die Frau ist verheiratet mit dem Mann und hat kein Einkommen. Dann erhält sie, wenn der Mann als Grenzgänger auf das Wahlrecht in der Schweiz verzichtet und sich gesetzlich versichert und sein E 106 Formular da abgibt, wo die Frau nach dem "Hausfrauentarif versichert werden soll, diesen Tarif. Hausfrau steht nur für verheiratet und kein Einkommen. Auf dem Antrag steht freiwillige Versicherung und in dem Antrag wird nach dem Einkommen der Frau gefragt, was nicht vorhanden sein darf. Sie darf nicht berufstätig sein.
Bitte schreib mir doch mal die Begründung der GKV. Das wäre mal wichtig und interessant. Dann kann ich gerne auch noch mal nachforschen. Bitte schreib mir mal Deine E-Mail, dann kann ich ggf. die Nummer der AOK Dir geben und Du kannst auch mal mit meinem Ansprechpartner Rücksprache halten.
Viele Grüße
Claudia
mit welcher Begründung will die deutsche gesetzliche Krankenversicherung Ihre Frau freiwillig mit dem hälftigen Gehalt von Ihnen einstufen?
Der Hausfrauentarif funktioniert so (Modell von der AOK, habe da einen guten Anpsrechpartner).
Die Frau ist verheiratet mit dem Mann und hat kein Einkommen. Dann erhält sie, wenn der Mann als Grenzgänger auf das Wahlrecht in der Schweiz verzichtet und sich gesetzlich versichert und sein E 106 Formular da abgibt, wo die Frau nach dem "Hausfrauentarif versichert werden soll, diesen Tarif. Hausfrau steht nur für verheiratet und kein Einkommen. Auf dem Antrag steht freiwillige Versicherung und in dem Antrag wird nach dem Einkommen der Frau gefragt, was nicht vorhanden sein darf. Sie darf nicht berufstätig sein.
Bitte schreib mir doch mal die Begründung der GKV. Das wäre mal wichtig und interessant. Dann kann ich gerne auch noch mal nachforschen. Bitte schreib mir mal Deine E-Mail, dann kann ich ggf. die Nummer der AOK Dir geben und Du kannst auch mal mit meinem Ansprechpartner Rücksprache halten.
Viele Grüße
Claudia
Claudia
Moderatorin auf Vergleich.in
Moderatorin auf Vergleich.in
- Claudia
- Beiträge: 64
- Registriert: Sa 4. Okt 2008, 14:10
Re: Familienversicherung in der Schweiz
Hallo Claudia,
eine schriftliche Begründung habe ich bisher von beiden Krankenversicherungen nicht erhalten,
da ich telefonisch angefragt hatte. Vielmehr hatte ich das Gefühl, dass sich bei beiden KV die
Leute mit diesem Thema nicht so recht auskennen. Ich kann aber gerne bei der Techniker Krankenkasse
mal schriftlich anfragen und Dir die Antwort dann per Mail weiterleiten. Dann können wir auch die
Kontaktdaten der Ansprechperson (AOK) austauschen
.
Kann ich denn ohne Kündigung/Wechsel der GKV in der Schweiz auch eine andere Krankenkasse
in Deutschland (Formular E106) wählen? Dann könnte ich in Deutschland zur AOK wechseln,
da diese hier offensichtlich kompetenter sind, als die BKK und TK.
Werde mal bei der TK anfragen und mich dann wieder melden, wenn ich ein schriftliches Statement habe.
Vielen Dank und herzliche Grüße,
Marco
eine schriftliche Begründung habe ich bisher von beiden Krankenversicherungen nicht erhalten,
da ich telefonisch angefragt hatte. Vielmehr hatte ich das Gefühl, dass sich bei beiden KV die
Leute mit diesem Thema nicht so recht auskennen. Ich kann aber gerne bei der Techniker Krankenkasse
mal schriftlich anfragen und Dir die Antwort dann per Mail weiterleiten. Dann können wir auch die
Kontaktdaten der Ansprechperson (AOK) austauschen

Kann ich denn ohne Kündigung/Wechsel der GKV in der Schweiz auch eine andere Krankenkasse
in Deutschland (Formular E106) wählen? Dann könnte ich in Deutschland zur AOK wechseln,
da diese hier offensichtlich kompetenter sind, als die BKK und TK.
Werde mal bei der TK anfragen und mich dann wieder melden, wenn ich ein schriftliches Statement habe.
Vielen Dank und herzliche Grüße,
Marco
- marco1986
- Beiträge: 3
- Registriert: Fr 28. Jan 2011, 14:11
Re: Familienversicherung in der Schweiz
Hallo Claudia,
hier die Antwort auf meine Anfrage bei der TK:
Sehr geehrter Herr Eisemann,
eine freiwillige Weiterversicherung ist grundsätzlich bei der TK möglich.
Da Sie aber nicht in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung
versichert sind, wird Ihr Einkommen dabei zur Hälfte angerechnet.
Ein entsprechendes Beratungsblatt habe ich Ihnen als Anlage beigefügt.
Freundliche Grüße
xxxxx
Kundenberater
Techniker Krankenkasse
Servicezentrum Mitgliedschaft & Beiträge
Versichertenservice
20901 Hamburg
Viele Grüße,
Marco
hier die Antwort auf meine Anfrage bei der TK:
Sehr geehrter Herr Eisemann,
eine freiwillige Weiterversicherung ist grundsätzlich bei der TK möglich.
Da Sie aber nicht in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung
versichert sind, wird Ihr Einkommen dabei zur Hälfte angerechnet.
Ein entsprechendes Beratungsblatt habe ich Ihnen als Anlage beigefügt.
Freundliche Grüße
xxxxx
Kundenberater
Techniker Krankenkasse
Servicezentrum Mitgliedschaft & Beiträge
Versichertenservice
20901 Hamburg
Viele Grüße,
Marco
- marco1986
- Beiträge: 3
- Registriert: Fr 28. Jan 2011, 14:11
Re: Familienversicherung in der Schweiz
Hallo Marco,
ja der Kundenberater hat ja auch recht.
Ich denke, es liegt daran, das der Kundenberater aus Hamburg und somit nicht grenzgnah zur Schweiz wohnt.
Die von ihm beschriebene Möglichkeit ist korrekt, wenn Sie als Grenzgänger sich ebenfalls freiwillig bei der TK versichern.
Sprechen Sie ihn doch mal an auf die freiwillige Versicherung einer nicht berusftätigen Hausfrau mit Kindern oder fragen Sie ihn mal nach dem E 106 Formular. Wenn er keine Antwort weiß, dann ist er über die Grenzgänger nicht informiert. Diesen Fall habe ich sehr oft und ich kann nur raten, sich Krankenkassen grenznah der Schweiz zu suchen, die das Prozedere kennen.
Ich empfehle hier die AOK Blumberg, da ich hier sicher weiß, das diese Kasse das Grenzgängermodell mit dem "Hausfrauen" Tarif kennt.
Brauchen Sie noch eine Versicherung?
Grüße
Claudia
ja der Kundenberater hat ja auch recht.
Ich denke, es liegt daran, das der Kundenberater aus Hamburg und somit nicht grenzgnah zur Schweiz wohnt.
Die von ihm beschriebene Möglichkeit ist korrekt, wenn Sie als Grenzgänger sich ebenfalls freiwillig bei der TK versichern.
Sprechen Sie ihn doch mal an auf die freiwillige Versicherung einer nicht berusftätigen Hausfrau mit Kindern oder fragen Sie ihn mal nach dem E 106 Formular. Wenn er keine Antwort weiß, dann ist er über die Grenzgänger nicht informiert. Diesen Fall habe ich sehr oft und ich kann nur raten, sich Krankenkassen grenznah der Schweiz zu suchen, die das Prozedere kennen.
Ich empfehle hier die AOK Blumberg, da ich hier sicher weiß, das diese Kasse das Grenzgängermodell mit dem "Hausfrauen" Tarif kennt.
Brauchen Sie noch eine Versicherung?
Grüße
Claudia
Claudia
Moderatorin auf Vergleich.in
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- Claudia
- Beiträge: 64
- Registriert: Sa 4. Okt 2008, 14:10
Re: Familienversicherung in der Schweiz
Nach meiner persönlichen Erfahrungen (mit zwei BKKs) sind manche nicht-grenznahe BKKs durchaus kompetenter als die grenznahe AOK.
Im Prinzip ist es aber ganz einfach: Alle Leute, die einen eine Privatversicherung aufschwatzen wollen abwimmeln und sich in der Schweiz nach KVG (Obligatorium) versichern. Der Grenzgänger sucht sich dann in Deutschland eine aushelfende Krankenkasse.
Die nicht-arbeitende Ehefrau in Deutschland inkl. Kinder kann dann bei irgendeiner gesetzlichen Krankenkasse zum Mindestbeitrag (ca. 150 EUR pro Monat) versichert werden. Das ist vermutlich mit Hausfrauen-Tarif gemeint.
Im Prinzip ist es aber ganz einfach: Alle Leute, die einen eine Privatversicherung aufschwatzen wollen abwimmeln und sich in der Schweiz nach KVG (Obligatorium) versichern. Der Grenzgänger sucht sich dann in Deutschland eine aushelfende Krankenkasse.
Die nicht-arbeitende Ehefrau in Deutschland inkl. Kinder kann dann bei irgendeiner gesetzlichen Krankenkasse zum Mindestbeitrag (ca. 150 EUR pro Monat) versichert werden. Das ist vermutlich mit Hausfrauen-Tarif gemeint.
- klauspi
- Beiträge: 3
- Registriert: Fr 27. Mai 2011, 17:23
Re: Familienversicherung in der Schweiz
Hallo Miteinander,
was Klauspi schreibt, kann ich bestätigen. Der Tarif wird in Grenzgängerkreisen "Hausfrauentarif" genannt. Richtig nennt er sich freiwillige Krankenversicherung für Personen ohne Einkommen.
Viele Grüße
Claudia
was Klauspi schreibt, kann ich bestätigen. Der Tarif wird in Grenzgängerkreisen "Hausfrauentarif" genannt. Richtig nennt er sich freiwillige Krankenversicherung für Personen ohne Einkommen.
Viele Grüße
Claudia
Claudia
Moderatorin auf Vergleich.in
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- Claudia
- Beiträge: 64
- Registriert: Sa 4. Okt 2008, 14:10
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