Hallo,
wer kann mir mit folgenden Fragen bzw. Antworten weiter helfen?
1)Falls das Arbeitsverhältnis in der Schweiz einmal beendet wird, wie lange beträgt die Kündigungsfrist?
2) Die Anlagen E106 und E109 die uns der Schweizer Arbeitgeber zugesandt hat wird doch von der Versicherung ausgefüllt und dann von denen zu meiner deutschen Krankenversicherung gesendet. Ist das korrekt?
3) Der Beitrag kann doch bestimmt in Euro bezahlt werden. Es wird nämlich das Gehalt von der Schweiz auf mein dt. Girokonto in € überwiesen, so dass ich keine CHF besitze und in der Schweiz auch kein Konto habe.
Vielen Dank udn Grüße
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Grenzgänger Forum
Beendigung Arbeit Schweiz, Beiträge und Formulare?
2 Beiträge • Seite 1 von 1
- suse
- Beiträge: 1
- Registriert: Fr 17. Jul 2009, 13:38
Re: Beendigung Arbeit Schweiz, Beiträge und Formulare?
Hallo Suse,
anbei die fehlenden Antworten:
1) Wenn das Schweitzer Arbeitsverhältnis beendet ist und Sie zurück nach Deutschland gehen, endet automatisch die Krankenversicherung. Eine Ausnahme gibt es, wenn Sie sich von der Versicherungspflicht befreit haben und sich privat krankenversichert haben. Wenn Sie als Rentner zurück gehen, bleiben Sie privat versichert. Ebenfalls , wenn Sie über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen oder sich nicht arbeitslos melden. Wenn Sie sich bei der Helsana gesetzlich versichert haben, dann endet die Krankenversicherung mit Rückkehr nach Deutschland.
2) Die Anlage E106 bekommen Sie nach meinem Kenntnisstand von der Helsana und müssen Sie bei der deutschen gesetzlichen Kasse abgeben, welche als Kasse in Deutschland für Sie zuständig sein soll. Das Formular E109 kenn ich nicht. Kann mich aber schlau machen.
3) Normalerweise verlangt die Krankenkasse, egal welche, ein Schweitzer Konto. Wenn Sie keins haben, müssen Sie die Beiträge überweisen in Form einer Auslandsüberweisung. Das kann je nach Bank ziemlich teuer werden. Bitte unbedingt bei Ihrer Bank abklären.
Viele Grüße
anbei die fehlenden Antworten:
1) Wenn das Schweitzer Arbeitsverhältnis beendet ist und Sie zurück nach Deutschland gehen, endet automatisch die Krankenversicherung. Eine Ausnahme gibt es, wenn Sie sich von der Versicherungspflicht befreit haben und sich privat krankenversichert haben. Wenn Sie als Rentner zurück gehen, bleiben Sie privat versichert. Ebenfalls , wenn Sie über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen oder sich nicht arbeitslos melden. Wenn Sie sich bei der Helsana gesetzlich versichert haben, dann endet die Krankenversicherung mit Rückkehr nach Deutschland.
2) Die Anlage E106 bekommen Sie nach meinem Kenntnisstand von der Helsana und müssen Sie bei der deutschen gesetzlichen Kasse abgeben, welche als Kasse in Deutschland für Sie zuständig sein soll. Das Formular E109 kenn ich nicht. Kann mich aber schlau machen.
3) Normalerweise verlangt die Krankenkasse, egal welche, ein Schweitzer Konto. Wenn Sie keins haben, müssen Sie die Beiträge überweisen in Form einer Auslandsüberweisung. Das kann je nach Bank ziemlich teuer werden. Bitte unbedingt bei Ihrer Bank abklären.
Viele Grüße
Claudia
Moderatorin auf Vergleich.in
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- Claudia
- Beiträge: 64
- Registriert: Sa 4. Okt 2008, 14:10
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