Hallo,
wovon hängt es ab, welche Grenzgänger Bewilligung man erhält?
Was ist ein Amt für AHV ? Und IV?
Grüße
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Grenzgänger Forum
Art der Grenzgänger Bescheinigung
2 Beiträge • Seite 1 von 1
Re: Art der Grenzgänger Bescheinigung
Hallo Steggi,
hier erst mal die Kurzbezeichnungen:
AHV = Alters- und Hinterlassungsversicherung
IV = Invalidenversicherung
Das sind Ämter, die Leistungen bestimmen für den Fall, Sie haben Invaliden- oder andere Ansprüche. Wie in Deutschland eine Rente auf Berufsunfähigkeit, Witwen- oder Waisenrenten.
Diese bestimmen nicht die Art der Grenzgänger Bescheinigung. Sondern das kantonale Amt in Ihrem Arbeitsort. Die Bescheinigung ist abhängig von Ihren Wohnorten und dem Grenzübertritt (täglich, wöchtlich etc.)
Viele Grüße
Claudia
hier erst mal die Kurzbezeichnungen:
AHV = Alters- und Hinterlassungsversicherung
IV = Invalidenversicherung
Das sind Ämter, die Leistungen bestimmen für den Fall, Sie haben Invaliden- oder andere Ansprüche. Wie in Deutschland eine Rente auf Berufsunfähigkeit, Witwen- oder Waisenrenten.
Diese bestimmen nicht die Art der Grenzgänger Bescheinigung. Sondern das kantonale Amt in Ihrem Arbeitsort. Die Bescheinigung ist abhängig von Ihren Wohnorten und dem Grenzübertritt (täglich, wöchtlich etc.)
Viele Grüße
Claudia
Claudia
Moderatorin auf Vergleich.in
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- Claudia
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- Registriert: Sa 4. Okt 2008, 14:10
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